
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will die Regeln für Kurzarbeit nicht ändern. Im Streit mit Zulieferern hatte der Autobauer Volkswagen für tausende Mitarbeiter Kurzarbeit in Erwägung gezogen – und für diese Entscheidung scharfe Kritik geerntet. In der CDU waren Stimmen laut geworden, die Zugangsvoraussetzungen zur Kurzarbeit zu limitieren.
„Natürlich schauen wir uns die Kritik genau an“, heißt es auf WirtschaftsWoche-Anfrage aus dem Bundesarbeitsministerium. Aber: „Vor dem aktuellen Hintergrund ist für das BMAS derzeit kein Reformbedarf erkennbar.“
Bei Kurzarbeit ersetzt die Bundesagentur für Arbeit betroffenen Arbeitnehmern einen Teil des entgangenen Lohns, falls der Arbeitgeber in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gerät. Üblicherweise gilt dies vor allem bei Konjunkturabschwüngen. Aber auch Produktionsausfälle wie im Falle Volkswagens erfüllen grundsätzlich die Bedingungen des Gesetzes.
„Die Kurzarbeiterregelung dient vor allem dem Schutz der Arbeitnehmer, diesen Aspekt gilt es besonders in den Blick zu nehmen“, heißt es aus dem Ministerium. „Sie hat sich über Jahre bewährt, wir sind damit in Deutschland gut durch Finanz- und Wirtschaftskrise gekommen.“