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Forderung von Karlsruhe Länder legen im NPD-Verbotsverfahren nach

Haben die Geheimdienste noch bezahlte Spitzel in der NPD-Spitze? Gibt es Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen? Karlsruhe hat im NPD-Verbotsverfahren neue Beweise gefordert. Die Länder wollen jetzt liefern.

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CSU-Innenexperte sieht keine Versäumnisse Quelle: dpa

Im NPD-Verbotsverfahren wollen die Länder dem Bundesverfassungsgericht in dieser Woche hunderte neue Beweise vorlegen. Wie der Hamburger Innensenator Michael Neumann (SPD) der Deutschen Presse-Agentur sagte, wollen sie den Karlsruher Richtern unter anderem Einsicht in Akten des Verfassungsschutzes gewähren. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) wertete die Erkenntnisse über die jüngst zerschlagene Rechtsterrorgruppe „Oldschool Society“ als neuen Beleg für die Gefährlichkeit der NPD. Hessen hegt trotzdem weiter Bedenken gegen das Verfahren.

Karlsruhe hatte die Länder im März aufgefordert, bis zum 15. Mai weitere Belege für das aggressive und antidemokratische Auftreten der rechtsextremen Partei sowie klare Beweise für den Abzug von V-Leuten aus den NPD-Führungszirkeln vorzulegen. Den ersten NPD-Verbotsantrag 2003 hatte das Gericht abgewiesen, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen.

Die Länder haben nun hunderte neue Beweise zusammengetragen, die sie in dieser Woche in Karlsruhe vorlegen wollen. Das beschlossen die Ländervertreter und ihr Prozessbevollmächtigter Professor Christian Waldhoff am Freitag. Das rheinland-pfälzische Innenministerium, das derzeit den Vorsitz der zuständigen Innenministerkonferenz hat, bestätigte am Samstag einen entsprechenden Bericht der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“.

Das lange Ringen um ein Verbot der NPD

Hamburgs Innensenator Neumann sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Wir werden alles tun, um das Verfahren zu gewinnen, dazu gehört auch, für das Gericht die Akten zu öffnen - soweit gesichert ist, dass dadurch keine Menschen in Gefahr geraten. Das wäre im Rahmen des rechtsstaatlichen In-Camera-Verfahrens möglich.“ Bei diesem Verfahren werden die bei der Akteneinsicht gewonnen Informationen vom Gericht geheim gehalten und auch den Prozessbeteiligten - in diesem Fall der NPD - nicht preisgegeben.

Gegen den neuen Verbotsantrag des Bundesrates hatte es von Anfang an Bedenken gegeben. Bundesregierung und Bundestag hatten sich nicht angeschlossen, auch aus Hessen waren Zweifel gekommen.

Ministerpräsident Volker Bouffier äußerte sich erneut skeptisch: Zwar könne der Nachweis erbracht werden, dass das Beweismaterial nicht von Informanten des Verfassungsschutzes infiltriert sei, sagte der CDU-Politiker der „Welt“. Allerdings seien die Hürden für ein Parteienverbot sehr hoch. Und auch mit einem Verbot „wäre das Problem des Rechtsextremismus nicht gelöst“.

Niedersachsens Innenminister Pistorius verteidigte das Verfahren dagegen. „Die NPD finanziert sich zu einem guten Teil aus staatlichen Mitteln. Alleine für 2014 waren das nach dem Parteiengesetz rund 1,4 Millionen Euro - aus Steuergeldern“, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. „Dabei ist diese Partei im Kern demokratiefeindlich und fremdenhassend, das belegt der Antrag aus meiner Sicht zweifellos.“

Pistorius wies darauf hin, dass sich auch der festgenommene Vizechef der vor wenigen Tagen zerschlagenen Terrorgruppe „Oldschool Society“ in dser NPD engagiert habe. Das zeige, wie richtig das Verbotsverfahren sei, sagte er. Laut „Spiegel“ hatte die Gruppe offensichtlich Anschläge mit selbst gebauten Nagelbomben geplant. Das legten Gespräche der Mitglieder nahe, die vom Bundeskriminalamt (BKA) abgefangen worden seien.

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