
Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) fordert, das Urheberrecht stärker an den Bedürfnissen innovativer Unternehmen zu orientieren. Vor allem werde das geltende Recht der wachsenden Bedeutung von Nutzerinnovationen nicht gerecht. Die Beraterkommission übergab das Gutachten am Mittwoch an Kanzlerin Angela Merkel und Forschungsministerin Johanna Wanka.
Vor allem auf Grund der neuen Möglichkeiten elektronischer Kommunikation steigt die Bedeutung von Produktverbesserungen durch Anregungen von Konsumenten und eigenständigen Entwicklungen von Nutzern. Um dieses innovative Potenzial zu nutzen, sollte die kreative Umgestaltung von Werken unter bestimmten Bedingungen zulässig sein, fordert die Kommission unter der Leitung des Ökonomen Dietmar Harhoff vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb. Die komplexen Bestimmungen des Urheberrechts sollten vereinfacht und für die innovationsfreudigen Nutzer transparenter werden.
Empirische Untersuchungen deuten darauf hin, dass ein Großteil des Marktwertes von Online-Unternehmen durch Nutzer entsteht. Zum Beispiel in Form von öffentlich zugänglichen Beiträgen auf Videoportalen wie YouTube. Viele davon seien qualitativ sehr hochwertig. Das bestehende Urheberrecht beruht dagegen noch immer auf der überholten Annahme, dass es strikt getrennte Rollen von „klassischen“ Anbietern wie Verlagen einerseits und passiven Nutzern andererseits gibt.





Aus volkswirtschaftlicher Sicht können, so geben die Experten zu Bedenken, weitreichende Schutzrechte nachteilig sein, wenn sie kreative Nutzer einschränken und somit die Schaffung neuer Werke verhindern. Die Expertenkommission empfiehlt daher, kreativen Nutzern die Umgestaltung von Werken zu erlauben, sofern sie einen ausreichenden inneren Abstand zum Original wahren und nicht kommerziell sind.
Die Kommission kritisiert, dass das geltende Urheberrecht sehr komplex sei und daher von breiten Schichten der Bevölkerung nicht verstanden oder akzeptiert werde. Ein Großteil der Internetnutzer weiß nicht, welche Angebote im Internet legal und welche illegal sind. „Ein übermäßig komplexes Urheberrecht könnte sich also seine eigene Piraterie schaffen“, heißt es im Gutachten.