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Fracking-Gesetz Eine gute Balance

Das Bundeskabinett hat neue Regeln für das Fracking verabschiedet. Es schiebt der umstrittenen Technologie einen klaren Riegel vor, verbietet sie aber nicht. Ein guter Kompromiss.

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Die Bundesregierung wird nun frühestens im Herbst über das Fracking-Gesetz abstimmen. Quelle: dpa

Was wurde nicht alles über das Thema diskutiert. Mit Fracking könnte sich Deutschland unabhängig machen von den russischen Gaslieferungen, sagten die einen. Fracking sei ein Risiko für Umwelt und Gesundheit, sagten die anderen. Am Mittwoch hat die Bundesregierung neue Regelungen für den Einsatz der umstrittenen Technologie verabschiedet. Und sie hat das Thema damit dorthin geholt, wo es hingehört: auf den Boden der Tatsachen.

Fracking bleibt in Deutschland erlaubt, wird aber durch die Vorgaben der Bundesregierung weitestgehend eingeschränkt. So wurden etwa die Verbotszonen, in denen Fracking grundsätzlich nicht erlaubt ist, ausgeweitet auf Einzugsgebiete für die öffentliche Wasserversorgung, Trinkwassergebiete und Talsperren. Die Bundesländer können zudem etwa in Gebieten mit Mineralwasservorkommen weitere Verbotszonen definieren.

Was hinter „Fracking“ steckt

Fracking bleibt damit eine Nischentechnologie. Doch der Entwurf würgt ihr Potenzial nicht voll ab. So verbietet er zwar Fracking zur Ausbeutung sogenannter unkonventioneller Lagerstätten, wenn diese oberhalb von 3000 Metern Tiefe liegen. Das sind zum Beispiel Schieferschichten oder Kohleflöze, in denen Gas fest gebunden ist. Dieses Gas kann nur durch den Einsatz von Chemikalien gelöst werden.

Doch gleichzeitig kann es Ausnahmen geben. Denn Probebohrungen, die das Trinkwasser nicht gefährden, sind unter scharfen Vorgaben möglich. Eine sechsköpfige Expertenkommission soll die Ergebnisse der Probebohrungen dann bis 2018 auswerten. Der kommerzielle Abbau könnte auf diesen Weg möglich gemacht werden.

Der Wirtschaft geht das natürlich nicht weit genug. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hält die Auflagen für die Erdgasförderung insgesamt für „vollkommen überzogen“.

Doch die Technologie birgt Risiken. In Niedersachen, wo seit Jahrzehnten auf konventionelle Weise gefrackt wird, kam es schon zu Unfällen, bei denen giftiges Lagerstättenwasser in die Erde drang.

Meilensteine der Ölpreisentwicklung

Ein guter Kompromiss

Die Bundesregierung hat bei ihrem Entwurf ein gutes Maß gefunden. So hat sie etwa auch die Haftungsregelungen geändert. Bislang mussten die Bürger nachweisen, dass etwa ein Riss in ihrem Haus durch die Frackingtechnologie verursacht worden sein könnte. Ab 2016 soll die Beweislastumkehr gelten.

Ohnehin ist das Potenzial der Technologie in Deutschland überschaubar. Experten rechnen vor: Maximal zehn Jahre könnte der Gasbedarf in Deutschland mit Fracking-Gas gedeckt werden. Aber auch nur, wenn man alle Gasquellen mittels Fracking erschließen würde. Das ist unwahrscheinlich. Denn in den allermeisten Regionen dürfte mit massiven Bürgerprotesten gerechnet werden. Zudem ist Fracking eine teure Technologie. Nicht überall, wo Schiefergas liegt, lohnt sich die Förderung auch.

In den USA ist die anfängliche Euphorie über das Fracking deshalb schon wieder deutlich abgekühlt. Seitdem der Ölpreis in den Keller rauschte, gerieten die Förderfirmen unter finanziellen Druck. Bei dauerhaft niedrigen Energiepreisen dürfte sich das Fracking daher nicht mehr rechnen. Auch in Polen, wo große Mengen an unkonventionellem Gas vermutet wurden, haben sich viele Förderfirmen wieder zurückgezogen, weil es sich nicht lohnte.

Befürworter haben das Potenzial von Fracking bislang überschätzt. Kritiker haben die Risiken hingegen überdramatisiert. Wie so oft im Leben, liegt die Wahrheit in der Mitte. Genau deshalb ist der Gesetzesentwurf ein guter Kompromiss.

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