Fraktions-Entwurf SPD bringt Einwanderungsgesetz in Bundestag ein

Transparente Regeln bei der Zuwanderung von Fachkräften – so die Idee der SPD. Für die gezielte Zuwanderung bringt sie einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein. Auch in den Sondierungsgesprächen ist das ein Themas.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Einwanderungsgesetz: SPD bringt Entwurf in Bundestag ein Quelle: dpa

Berlin Die SPD fordert eine gezielte Zuwanderung ausländischer Fachkräfte nach Deutschland, deren Zahl jährlich vom Bundestag neu festgelegt würde. „Wir wollen Arbeitsmigration nach transparenten Regeln schaffen“, sagte Fraktionschefin Andrea Nahles am Dienstag in Berlin. Die Fraktion werde dazu in den Bundestag den Entwurf eines Einwanderungsgesetzes einbringen, das in der abgelaufenen Wahlperiode vom Koalitionspartner Union abgelehnt worden war. Demnach dürften anfangs jährlich 25.000 Personen zur Jobsuche oder zum Zweck der Erwerbstätigkeit aus Ländern außerhalb der Europäischen Union einreisen. Ausgewählt würden sie nach einem Punktesystem, mit dem Fachkräfte je nach Qualifikation oder Sprachfähigkeiten bewertet würden.

Auch in den Sondierungsgesprächen von Union, FDP und Grünen ist die Zuwanderung von Fachkräften ein Thema. Jedes Jahr gehen dem Arbeitsmarkt rechnerisch 300.000 Arbeitskräfte verloren, weil mehr Menschen in Rente gehen als aus dem Bildungssystem nachkommen. In den zurückliegenden Jahren wurde dies zahlenmäßig zum Teil durch die hohe Flüchtlings-Zuwanderung ausgeglichen.

Experten halten die von der SPD ins Auge gefasste Zahl für viel zu gering. „25.000 bei etwa 45 Millionen Erwerbspersonen haben eine Arbeitsmarktwirkung von Null“, sagte Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) jüngst zu Reuters. Auch eine Festlegung der Zahl durch den Bundestag sieht er kritisch: „Der Entwicklung am Arbeitsmarkt würde man wahrscheinlich um Jahre hinterher hinken.“

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%