Frauenquote Bund überarbeitet Gesetz zum Anteil von Frauen in Unternehmen

Seit 2016 regelt ein Gesetz den Frauenanteil von 30 Prozent in großen Firmen. Für Unternehmen, die Frauen nicht stärken, soll es Sanktionen geben.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die Bundesfrauenministerin bringt im Herbst eine Änderung der gesetzlichen Frauenquote in Unternehmen ins Kabinett ein. Quelle: dpa

Die geplante Gesetzesnovelle zur Durchsetzung von Frauenquoten in Unternehmensgremien kommt nach Angaben von Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) voraussichtlich im Herbst ins Bundeskabinett. Das sagte sie am Dienstag am Rande des 1. Deutschen Frauenkongresses kommunal in Mainz.

Das Führungspositionengesetz schreibt seit 2016 vor, dass die etwa 100 größten börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mindestens 30 Prozent der Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzen müssen. Für zahlreiche weitere Firmen schreibt es vor, sich selbst Zielgrößen für den Frauenanteil in Vorstand und anderen Führungsgremien zu geben. Mit der Novelle solle nun eine Sanktion für solche Unternehmen kommen, die keine Zielgröße nennen oder als Ziel null Frauen angeben und dies nicht begründen.

„Das wird eine Geldbuße sein“, sagte Giffey. Diese müsse eine „empfindliche Größenordnung“ habe. Es gebe dank des Gesetzes mittlerweile einen Frauenanteil von über 30 Prozent in den Aufsichtsräten. „Aber wenn wir in die Vorstände schauen, dann wird es schon viel schwieriger.“

Mehr: Die Wirtschaft provozieren derzeit durch Nichtstun eine gesetzliche Frauenquote für Vorstände. Sie müssen handeln. Auch im Interesse ihres Erfolgs.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%