Freiheiten für Geimpfte Wer AstraZeneca bekommt, braucht Geduld

Eine Mann wird im Impfzentrum in der Frankfurter Festhalle bei einem Sondertermin mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft. Quelle: dpa

Schon am Wochenende könnten Lockerungen für Geimpfte gelten – allerdings nur, wenn sie den vollständigen Schutz haben. Wann das der Fall ist, variiert je nach Impfstoff: zwischen 14 Tagen und drei Monaten. Österreich geht deshalb einen anderen Weg.

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Die Aussichten sind verlockend: Schon am Wochenende könnten für Genesene und Geimpfte die Corona-Regeln gelockert werden. Eine entsprechende Verordnung hat das Kabinett am Dienstag beschlossen, teilte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) mit. Einige Bundesländer wie Bayern wollen Ausnahmen von der Corona-Schutzverordnung sogar noch früher ermöglichen. Doch damit wird nun eine weitere Gerechtigkeitsdebatte entfacht. Denn wann jemand vollständig geimpft ist und damit die Freiheiten zurückbekommt, variiert von Impfstoff zu Impfstoff – und ausgerechnet das ohnehin weniger beliebte AstraZeneca bringt bislang die längste Wartezeit mit sich.

Reicht bei Johnson & Johnson laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) bereits eine einmalige Dosis aus, sind bei den Impfstoffen von Moderna und Biontech zwei Spritzen notwendig, die im Abstand von sechs Wochen gegeben werden sollen. Bei AstraZeneca empfiehlt die STIKO sogar einen Abstand von zwölf Wochen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will das ändern: Künftig soll es dem Arzt in Absprache mit dem Impfling laut Bund-Länder-Beschluss vom Donnerstagabend auch freigestellt werden, den Abstand für eine AstraZeneca-Zweitimpfung zwischen vier und zwölf Wochen festzulegen.
Hinzu kommen bei allen vier Impfstoffen noch einmal 14 Tage, bis nach der letzten Dosis dann der vollständige Impfschutz erreicht ist.

(Was die verschiedenen zugelassenen Impfstoffe darüber hinaus unterscheidet, können Sie hier nachlesen: mRNA- versus Vektor-Impfstoff)

Damit gilt für Johnson & Johnson-Geimpfte der Turbo: Nach zwei Wochen können sie die neuen Lockerungen von den Corona-Schutzmaßnahmen in Anspruch nehmen, während sich AstraZeneca-Geimpfte zwischen sechs Wochen und dreieinhalb Monate gedulden müssen – das dürfte den Impfstoff nicht begehrter machen.

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von Nele Husmann

Ob und welche negative Auswirkung diese großen Unterschiede in der Zeitspanne bis zum vollständigen Schutz aus Sicht der Regierung haben könnte, ließ das Gesundheitsministerium auf Anfrage unbeantwortet. Spahns Vorstoß allerdings, das AstraZeneca-Intervall „flexibler“ zu handhaben und somit im besten Fall zu verkürzen, zeigt aber, dass zumindest der Minister in der langen Wartezeit eine gewisse Brisanz sieht. STIKO-Chef Thomas Mertens äußerte sich hingegen recht klar zu einem möglichen Effekt: „Es ist nicht auszuschließen, dass der Aspekt der Dauer bis zum ,vollständigen Impfschutz‘ ein Grund für eine Präferenz sein kann“, sagt er. „Welches Gewicht dies für die individuelle Entscheidung haben wird, wenn eine solche möglich ist, kann ich nicht sagen.“

Österreich, das ab dem 19. Mai die Corona-Regeln lockern will, geht hingegen einen anderen Weg. Dort gilt „zwecks Praktikabilität und Umsetzbarkeit“ bereits „ab dem 22. Tag nach der 1. Dosis bei allen zugelassenen Impfstoffen“ Erleichterungen der Maßnahmen. Denn ab diesem Tag kann laut Nationalem Impfgremium (NIG) „mit dem Beginn einer gewissen Schutzwirkung gerechnet werden“. Allerdings betont das NIG auch, dass bei den jeweiligen Impfstoffen die zweite Dosis erfolgen muss, „um eine vollständige und dauerhafte Schutzwirkung zu gewährleisten“. Ob diese zweite Impfung dann auch entsprechend wahrgenommen wird, soll über den Impfausweis kontrolliert werden, erklärt ein Sprecher des österreichischen Gesundheitsministeriums.

Würden die Freiheiten dauerhaft ohne zweite Impfung gelten, würde womöglich auch der Anreiz fehlen für die zweite Impfung. Ohnehin könnte diese eine Herausforderung werden, wie das Beispiel USA zeigt: Dort haben mehr als fünf Millionen Menschen, die ihre Corona-Erstimpfung mit Pfizer oder Moderna bekommen haben, den Termin für ihre zweite Dosis geschwänzt, wie eine Studie des „Centers for Disease Control and Prevention“ (CDC) zeigt. Das sind acht Prozent der Geimpften.

Noch warten in Deutschland aber viele Menschen auf ihre erste Impfung. Laut Robert Koch-Institut haben bis einschließlich Montag rund 29 Prozent der Bürgerinnen und Bürger ihre erste Dosis erhalten, rund acht Prozent sind vollständig geimpft.

Für die vollständig Geimpften wie für die Genesenen könnten ab dem Wochenende dann Einschränkungen der Grundrechte über die neue Verordnung zurückgenommen werden. Sie könnten sich dann etwa mit weiteren Geimpften treffen und würden bei Treffen mit Ungeimpften im Familien- oder Freundeskreis nicht mitgezählt. Nach Reisen müssten sie nicht in Quarantäne – es sei denn, sie reisen aus einem Virusvariantengebiet ein.

Die Pflicht zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raum sollen allerdings weiter gelten. „Der Erfolg der Impfungen bedeutet nicht, dass wir achtlos werden dürfen“, betonte Lambrecht. Die Pandemie sei noch nicht überstanden und ein individuelles Restrisiko bestehe auch bei Geimpften und Genesenen. Als Beleg für eine vollständige Impfung soll ein Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch akzeptiert werden.

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