Freytags-Frage
Braunkohlenkraftwerrk in Jänschwalde in der Lausitz. Quelle: imago images

Brauchen wir Steuer-Anreize für die Kohleregionen?

Weniger Steuern und Bürokratie für Investitionen in den Kohleausstiegs-Regionen könnten wirkungsvoller sein als direkte Subventionszahlungen. Aber dafür müssten besondere Bedingungen erfüllt sein.

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Vor einigen Tagen forderten Abgeordnete der Christlich-Demokratischen Union (CDU) in einem Schreiben an die Bundeskanzlerin Sonderregeln für die ostdeutschen Kohleregionen. Mit dem geplanten Kohleausstieg in knapp 20 Jahren wären die Regionen einem abrupten Strukturwandel ausgesetzt, der mit den geplanten Fördergeldern von 40 Milliarden Euro (für die Kohleregionen in Ost und West) nicht bewältigt werden könnte. Insbesondere fehle es an Anreizen für die private Wirtschaft.

Deshalb wurden die Abgeordneten recht konkret. Sie forderten die Möglichkeit, in den betroffenen Regionen Sonderwirtschaftszonen einzurichten, in der es etliche Erleichterungen geben sollte:

  • Steuerermäßigungen für private Investitionen,

  • schnellere Planung für Infrastrukturprojekte,

  • Vereinfachung im Bau und Naturschutz,

  • spezielle beihilferechtliche Regelungen für Ansiedlungen von Großunternehmen durch die EU.

Auf den ersten Blick fällt auf, dass die Erleichterung der Zahlung von Subventionen ganz zentral ist, ohne dass dadurch garantiert werden könnte, dass der Strukturwandel tatsächlich erfolgreich gemeistert werden wird. Die Lücke, die der Bergbau hinterlässt, muss gefüllt werden. Die Ansiedlung von Unternehmen mithilfe von Subventionen sorgt aber normalerweise allein nicht für nachhaltige Beschäftigung, sondern regelmäßig für Mitnahmeeffekte.

Dennoch ist die Idee der Sonderwirtschaftszone attraktiv. Dafür sind besonders die anderen Forderungen verantwortlich. Denn die Anzahl der bremsenden Vorschriften für unternehmerisches Handeln scheint gerade in den letzten Jahren noch einmal gestiegen zu sein. Schnelle und effiziente Genehmigungsverfahren für Unternehmen und unbürokratische Planungen für komplementäre Infrastruktur sind daher ebenso wichtig wie vorteilhafte Steuerregelungen.

Allerdings sollte das Konzept der Sonderwirtschaftszonen nicht auf eine Region beschränkt bleiben. Vielmehr sollte die Bundesregierung grundsätzlich keiner Region die Möglichkeit verwehren, eine Sonderwirtschaftszone zu bilden. Für die Verleihung des Status einer Sonderwirtschaftszone bräuchte es dabei einige festgelegte Bedingungen. Grundsätzlich gilt, dass in Sonderwirtschaftszonen bestimmte Regulierungen, Verwaltungsakte, Zollsätze und Steuersätze nicht mehr oder abgeändert gelten. Dadurch soll die Region für Investoren attraktiver werden.

Zunächst wären daher die Politikbereiche festzulegen, die von den Regionen zu ihren Gunsten variiert werden können. Ausgeschlossen bleiben müssten Arbeitsbedingungen, Lohnregelungen, also Tarif- und Mindestlohnhöhe, Kündigungsschutz und ähnliches; es geht nicht darum, einen Produktionsfaktor auf Kosten eines anderen zu entlasten. Auch Beihilferegeln im engeren Sinne sollten nicht aufgehoben werden, weil sonst über den Finanzausgleich möglicherweise Steuerzahler aus einem Bundesland die neuen Arbeitsplätze in einem anderen Bundesland finanzieren.

Man könnte dieses spezielle Problem auch dadurch vermeiden, dass die Berechnungsgrundlage für den Finanzausgleich sich am Zeitraum vor der Gründung einer Sonderwirtschaftszone orientiert. Steuerausfälle oder Mehrausgaben sollten nicht zu erhöhten Zahlungen aus dem beziehungsweise in den Finanzausgleich führen können.

Zentral sind wohl folgende Themen, darunter drei aus der obigen Liste der ostdeutschen Parlamentarier:

  • steuerliche Anreize – hier sollte mit Hebesätzen auch für Einkommenssteuern operiert werden dürfen (durchaus in einem vorher festgelegten Bereich),

  • schnelle Genehmigungsverfahren für Unternehmensgründungen, zum Beispiel in Zusammenarbeit mit der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK),

  • kostengünstige Verwaltung,

  • schnellere Planung für Infrastrukturprojekte,

  • Vereinfachung im Baurecht für Unternehmen,

  • besondere Wohnangebote für knappe Arbeitskräfte, darunter der schnelle Ausweis und die günstige Überlassung von Bauland, die Streichung der Grunderwerbsteuer,

  • innovative Bildungsangebote für Kinder, aber auch im Bereich Weiterbildung (durchaus im Verbund mit der IHK),

und einiges mehr.

Auf diese Weise könnte ein echter Wettbewerb zwischen den Regionen entstehen. Regeln, die in einigen Bundesländern durchaus Sinn machen, können in anderen verheerend wirken. Dieser Wettbewerb könnte dazu beitragen, Missstände aufzudecken und bessere Regulierungen oder als fairer empfundene und möglicherweise dennoch ergiebigere Steuerregeln zu entwickeln. Insgesamt dürfte sich der deutsche Föderalismus einem echten Wettbewerb der Regionen annähern.

Es ist vor diesem Hintergrund schade, dass die Initiative der ostdeutschen Bundestagsabgeordneten keine Resonanz gefunden hat. Dies kann mit dem Wahlkampf zusammenhängen. Die einen – die Abgeordneten – wollen vielleicht das Signal aussenden, sie kümmerten sich. Die andere – die Bundeskanzlerin – will möglicherweise keine Debatte über ostdeutsche Befindlichkeiten aufkommen lassen. Beides wäre verständlich. Dennoch verdient das Thema Beachtung. Sonderwirtschaftszonen können ein Entdeckungsverfahren sein – für bessere Regulierung und Steuerpolitik, die sowohl wirtschafts-, als auch beschäftigungsfreundlicher wäre.

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