Passend zum Tag der Einheit am heutigen 3. Oktober ist die Diskussion um die Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern einerseits und zwischen den Ländern andrerseits wieder aufgeflammt. Gut 25 Jahre nach der Wiedervereinigung wird es wirklich Zeit, diese Beziehungen neu zu regeln. Denn es gibt viele Ungereimtheiten und Probleme. Nicht nur der Solidaritätszuschlag fällt darunter, sondern auch die Möglichkeiten der Länder, ihre Finanzen selber zu gestalten, müssen gesichtet und überarbeitet werden.
Da kommt der Vorschlag, den Ländern mehr Autonomie bei der Einkommensteuer zu geben, wie gerufen. Gegenwärtig wird die Variante diskutiert, dass die Bundesländer um bis zu drei Prozentpunkte nach oben oder unten vom gültigen Steuertarif abweichen können. Dies ist im Grundsatz eine sehr gute Idee.
- Denn erstens entspricht dies tatsächlich dem Konzept von Föderalismus. Entscheidungen werden auf derjenigen Ebene gefällt, wo sie ihre Wirkung entfalten. Die Steuerpolitik ist direkt wirksam, weswegen die Bürger direkt mitentscheiden sollten.
- Zweitens kann der dadurch entstehende Steuerwettbewerb den Bürgern nur guttun. Denn wenn die Landesregierungen die Steuerhoheit (zumindest im Ansatz) haben, können sie mithilfe der Steuerpolitik Anreize zur Schaffung neuer Arbeitsplätze sichern. Es ist nämlich keineswegs ausgemacht, dass arme Bundesländer dann automatisch hohe Steuersätze haben müssen, während die reichen Bundesländer ihre Steuern senken können, wie es manche Kritiker des Plans sofort erwartet haben.
Eckdaten des Bundeshaushalts 2014 bis 2018
Geplant sind Ausgaben von 296,5 Milliarden. Die Steuereinnahmen werden mit 268,2 Milliarden Euro veranschlagt. Zur Deckung der Lücke zwischen den gesamten Einnahmen und Ausgaben werden 6,5 Milliarden Euro neue Schulden gemacht. Rechnet man Konjunktureffekte heraus, weist das Budget einen "strukturellen" Überschuss von 0,05 Prozent der Wirtschaftskraft aus.
Geplant sind Ausgaben von 299,5 Milliarden. Die Steuereinnahmen werden mit 278,5 Milliarden Euro veranschlagt. Erstmals seit 1969 muss der Bund keine neuen Schulden aufnehmen.
Auch in den kommenden Jahren will die Koalition ohne neue Kredite auskommen. Die Ausgaben steigen bis 2018 auf 329,3 Milliarden Euro. Die Steuereinnahmen dürften dann bei 311,8 Milliarden Euro liegen.
Die Investitionsquote sinkt in der mittelfristigen Finanzplanung weiter. Dieses Jahr sind 25,5 Milliarden Euro geplant. Gegen Ende des Finanzplans stagnieren sie zwischen 27 und 28 Milliarden Euro. Gemessen am wachsenden Ausgabenrahmen sinkt damit der Anteil der Investitionen im Haushalt.
Für Rentenkassen, Gesundheitssystem und Familienleistungen ist 2015 ein Anstieg auf gut 153 Milliarden Euro geplant, bis 2018 sollen es fast 172,3 Milliarden sein. Für Bildung, Wissenschaft und Forschung stehen 2015 insgesamt fast 21,3 Milliarden Euro bereit, 2018 sollen es fast 24 Milliarden Euro sein.
Überschüsse sind in der aktuellen Finanzplanung nicht vorgesehen. Die in den vergangenen Jahrzehnten aufgelaufenen Bundesschulden von rund 1300 Milliarden Euro werden sozusagen eingefroren. Weil zugleich das Bruttoinlandsprodukt steigt, geht die Schuldenquote gemessen an der Wirtschaftskraft aber zurück – von 76 Prozent 2014 auf unter 70 Prozent bis Ende 2017. Für Zinsen auf die Altschulden sind 2014 und 2015 rund 27 Milliarden Euro fällig. Das ist der zweitgrößte Etatposten. Am meisten Geld fließt ins Sozialsystem, vor allem in die Rente.
Der Bund will Länder und Gemeinden etwa bei der Bildung und der Kinderbetreuung um sechs Milliarden Euro entlasten. So übernimmt er ab 2015 alleine die Finanzierung der Ausbildungsförderung für Schüler und Studenten (Bafög). Zudem sollen in dieser Legislaturperiode zusätzlich fünf Milliarden Euro in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur fließen und somit Straßen, Brücken und Schienen saniert werden.
- Ganz im Gegenteil, das herrschende System bestraft effektive Steuerpolitik ja geradezu. Es zeigt sich in empirischen Studien, dass Bundesländer, die entweder viel in den Länderfinanzausgleich einzahlen oder viel herausholen, nur wenig Anreiz verspüren, die Einkommensteuer auch wirklich effektiv einzufordern. Denn ein Euro mehr an Steuereinnahmen bedeuten beinahe einen Euro mehr in den Finanzausgleich bzw. einen Euro weniger daraus, je nach Status als Geber- bzw. Nehmerland.
- Statt nur auf die Einnahmen zu blicken, müssen die Bundesländer dann auch die Ausgaben in den Blick nehmen. Solange genug Geld fließt und Löcher automatisch von Dritten gestopft werden, wird Geld verschwendet – dies ist nur allzu menschlich. Ich vertrete die These, dass bei Steuerhoheit der Bundesländer Berlin viel besser dastehen würde; das BER-Desaster wäre vermutlich nicht geschehen. Solange die Verluste den Schwaben und Bayern „aufgedrückt“ werden können, dürfte der Senat nur bedingtes Interesse an Kostenbewusstsein haben.