




Im Frühsommer war ich ein Opfer der Billigflieger, als ich mit Freunden eine sehr schöne Städtereise unternahm. Ich hatte bis letzte Woche zugegebenermaßen keine Ahnung von meinem Opferstatus. Dieser wurde mir erst bewusst, als das Europäische Parlament seine neuerliche Kampagne gegen die “Low Cost Carriers“ startete. Was diese so gefährlich mache, sei der Umstand, dass man nur ein Gepäckstück im Handgepäck mitnehmen darf bzw. für ein aufgegebenes Gepäckstück zahlen muss.
Im Ernst, damit hat sich das Europäische Parlament befasst. Die bisherigen Vorwürfe gegen die Billigflieger hatten noch eine Grundlage, denn fehlende Transparenz beim Endpreis („…schon für einen Euro nach Barcelona…“) kann in der Tat ein Ärgernis und eine wettbewerbsverzerrende Maßnahme sein. Hier ist jedoch bereits Abhilfe geschaffen worden.
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Dass die Qualität einer sehr niedrig bepreisten Dienstleistung vermutlich unter derjenigen einer höher bepreisten liegt, ist eine Binsenwahrheit. Selbst Europaparlamentarier sollten sich dessen bewusst sein. Ebenfalls eine Binsenweisheit liegt darin, dass ein niedriger Preis zu höherer Nachfrage führt als ein hoher Preis. Und genau hier liegt ja der Charme der Billigflieger. Sie ermöglichen es vielen Menschen zu reisen. Möglicherweise sind einige dabei, die ohne die entsprechenden Angebote auf eine Flugreise verzichten müssen. Denen und den anderen Kunden macht es vermutlich nichts aus, nur ein Gepäckstück mitzunehmen (zumindest ging mir das bei der eingangs erwähnten Städtetour so). Das breitere Angebot auf dem Flugmarkt kann sogar für besseren Service auf der Schiene sorgen; die Substitutionskonkurrenz verschärft sich. Insgesamt kann man von einer besseren Versorgung, gesteigerter Wohlfahrt und mehr Freiheitsspielräumen ausgehen.