Freytags-Frage
Quelle: dpa

Warum hält Scholz an einer Aktiensteuer fest?

Die Finanztransaktionssteuer hat viele Nachteile – auch andere europäische Länder machten schon negative Erfahrungen. Doch Scholz hält daran fest. Dabei ist eine neue Strafsteuer das letzte, was Sparer jetzt brauchen.

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Die SPD will noch vor der Sommerpause ihren Entwurf der Grundrente durch den Bundestag bringen. Neben vielen Ungereimtheiten im Konzept selbst und der Frage nach dem Zeitpunkt einer Rentenerhöhung angesichts der ökonomischen Folgen der Coronakrise gerade für die Jüngeren steht auch die Lösung der Finanzierungsfrage noch aus.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat sich schon früh dafür entschieden, die für die Grundrente benötigten Mittel mit Hilfe einer Finanztransaktionssteuer zu finanzieren. Dies ist ein alter Traum vieler linker Theoretiker und Politiker, der in verschiedenen Ausprägungen existiert; die unter Ökonomen bekannteste Variante stammt von James Tobin. Meist geht es um die Eindämmung von Spekulationen.

Die Pläne des Finanzministers sehen konkret vor, dass nur Aktienkäufe von Unternehmen mit einem Börsenwert von über einer Milliarde Euro mit mindestens 0,2 Prozent des Kaufwertes besteuert werden, Verkäufe sollen wohl steuerfrei bleiben. Hochspekulative Derivate bleiben interessanterweise von der Steuer ausgenommen – das ist etwa so, als ob eine Alkoholsteuer nicht für Schnaps, aber für Softdrinks erhoben würde. Inwieweit Käufe von Pensionsfonds, die vermutlich einen hohen Anteil an Sparguthaben von Kleinsparern ausmachen, einbezogen werden, ist noch unklar. Es ist auch noch nicht entschieden, ob die europäischen Länder Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien, die sich wohl daran beteiligen wollen, es wirklich tun beziehungsweise wie sie es tun. Von einer europäischen Lösung ist Scholz weit entfernt, obwohl es bereits eine Europäische Richtlinie (EUFIN 427/2019) dazu gibt.

Für diese Zurückhaltung gibt es gute Gründe, denn die Argumente für und gegen eine solche Steuer sind sehr ungleichgewichtig. Für eine solche Steuer sprechen zwei Aspekte: Erstens gibt es die theoretische Chance, diejenigen Spekulanten abzuschrecken, die nicht an der Finanzierung realwirtschaftlicher Aktivitäten interessiert sind. Damit dies gelingt, müssten die Steuern aber die hochspekulativen Anlagen wie Derivate treffen, die der Finanzminister gerade ausschließt. Zweitens können Steuereinnahmen generiert werden, die dann für sinnvolle Ausgaben genutzt werden können. Dafür dürfte der Umsatz auf den Finanzmärkten von der Steuer aber nicht abgeschreckt werden.

Diesen beiden – eher theoretischen – Vorteilen stehen etliche Nachteile gegenüber. Es gibt immer Ausweichreaktionen, selbst dann, wenn die Steuer tatsächlich auf kurzfristige und spekulative Anlagen zielt. Dann werden die Akteure zum Beispiel mit nominell langfristigen Anlagen spekulieren und so die Volatilität auf diesem Markt erhöhen – zum Nachteil anderer Anleger. Aber der Finanzminister macht sich noch nicht einmal die Mühe, die Spekulanten zu treffen. Seine Zielgruppe sind Aktionäre – und das in einem Land, das nach wie vor als eines mit unterausgeprägter Aktienkultur gilt. Man kann davon ausgehen, dass noch weniger Bürger Aktien erwerben werden, wenn sie auf der Abrechnung eines Aktienkaufs eine neue Steuer vorfinden.

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