Freytags-Frage
Betonteile auf der A9. Die Bereitstellung von Infrastruktur ist eine klassische Aufgabe des Staates. Doch im Koalitionsvertrag findet man zahlreiche Aussagen, die eine besondere Sicht auf den Staat als Akteur und Investor nahelegen. Quelle: dpa

Was soll das sein, ein investierender Staat?

Die neue Bundesregierung sollte so schnell wie möglich in Infrastruktur, Forschung und Bildung investieren. Doch der Staat darf es als Akteur in der Marktwirtschaft nicht übertreiben. Sonst stellt er die privaten Unternehmen schlechter – die es meist besser können.

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Seitdem feststeht, dass der 20. Nachfolger Ludwig Erhards als Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck heißt, hört man aus dem Umfeld des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) häufig den Begriff investierender Staat. Das hört sich angesichts des bekannten Investitionsstaus der öffentlichen Hand – Stichwort: zerbröselnde Autobahnbrücken – zunächst einmal gut an.

Es wird Zeit, dass der Staat die dringend benötigten Infrastrukturinvestitionen endlich vorantreibt. Wir brauchen ein belastbares Schienennetz, Stromleitungen, digitale Netze, Reparaturen an öffentlichen Gebäuden und Brücken. Die Wassernetze in vielen Großstädten bedürfen vermutlich auch der Renovierung. Also kann man nur hoffen, dass der Staat in Zukunft mehr investiert.

Allerdings drängt sich bei genauem Hinsehen der Eindruck auf, dass es keineswegs nur um die Leverkusener Rheinbrücke, den Nord-Ostsee-Kanal, Stuttgart 21, digitale Netze oder die Stromleitungen vom Norden in den Süden geht. Schon im Koalitionsvertrag findet man zahlreiche Aussagen, die eine besondere Sicht auf den Staat als Akteur und Investor nahelegen. Durchgängig ist die Rede davon, dass die Koalitionäre, als „wir“ bezeichnet, handeln. Dabei geht es zum Beispiel darum, die Transformation der Automobilindustrie voranzubringen, die Batteriefertigung zu fördern, den Schiffbau zu stärken und vieles mehr. Dieser Typ des investierenden Staates geht weiter, als nur die Infrastruktur, also eine Art öffentliches Gut, herzustellen.

Das führt uns dann zur Rolle des Staates im wirtschaftlichen Geschehen und in der Arbeitsteilung mit privaten Firmen. Diese Rolle definiert sich vor allem durch die Fähigkeiten unterschiedlicher Akteure. In der Sozialen Marktwirtschaft ist dies im Prinzip ganz einfach. Der Staat ist für die Aufstellung und Einhaltung der wirtschaftlichen Regeln zuständig. Zusätzlich produziert der Staat die schon erwähnten öffentlichen Güter. Natürlich ist eine Brücke kein öffentliches Gut im strengen ökonomischen Sinne, denn es fehlt die Nichtausschließbarkeit vom und die Nichtrivalität des Konsums. Aber dennoch besteht Konsens, dass die Infrastruktur in aller Regel vom Staat bereitgestellt und allen Nutzern dann weitgehend kostenfrei (sie haben ja als Steuerzahler bereits gezahlt) zur Verfügung gestellt wird.

Diese Investitionen sind somit komplementär zu privaten Investitionen und stehen allen Unternehmen neutral zur Verfügung. Innerhalb dieser Regeln und unter Nutzung er Infrastruktur agieren die Unternehmen wirtschaftlich und dies idealerweise im Wettbewerb mit anderen Unternehmen aus dem Inland und dem Ausland. Dabei ist es gesicherte Erkenntnis, dass die Unternehmen, weil dezentral organisiert, die Präferenzen der Kunden besser ermitteln können als staatliche Agenturen. Unternehmen sind im Allgemeinen auch schneller hinsichtlich der Wahl der Technologien und als Innovatoren. Nur bei manchen Großprojekten mag es sinnvoll sein, dass der Staat entweder Mittel bereitstellt oder Garantien gibt (idealerweise gegen Gebühren).



Sollte der Staat aber den Fokus nicht auf die oben beschriebenen öffentlichen Güter legen, wären seine Investitionen eben nicht komplementär zu privaten Aktivitäten, sondern substitutiv dazu. Dann bestünde Konkurrenz zu privaten Anbietern und Investoren. Anders gewendet: Der Regelsetzer wendet die Regeln selber als Akteur an. Weil er aber tiefere Taschen als die meisten privaten Anbieter hat, würde privater Wettbewerb verdrängt werden. Man müsste überdies befürchten, dass die Investitionsentscheidung weniger durch ökonomische als durch politische Überlegung geprägt wäre und mit ihr eine Festlegung für eine bestimmte Technologie einherginge, die es den Anbietern alternativer Technologien schwer machen würde, ihre Technologien anzubieten. Somit droht so etwas wie staatliche Willkür.

Schließlich wäre zu befürchten, dass die Wahl der Technologien nicht die optimale wäre – das herauszufinden, ist ja gerade die Funktion des Wettbewerbs. Es läge also Anmaßung von Wissen vor. Gerade mit Blick auf den Klimaschutz wäre dies extrem nachteilig. Denn zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels muss jede Option getestet werden. Wenn staatliche Akteure auf eine Technologie setzen und diese – sei es durch staatliche Investition oder durch Subventionen – fördern, engen sie den Spielraum für den Klimaschutz unnötig ein. Staatliche Akteure übernähmen dann eine Rolle, für die sie nicht die besten Voraussetzungen haben. Staatliche Behörden sind eben keine Unternehmer.

Diese Überlegungen legen nahe, dass die neue Regierung das Konzept des investierenden Staates konservativ auslegen sollte. Anstatt öffentliche Gelder in Projekten zu binden, die von privater Seite in aller Regel besser und billiger durchgeführt werden, sollte man die knappen Mittel möglichst dort investieren, wo sie eine Multiplikatorfunktion einnehmen können, nämlich bei Infrastruktur, Grundlagenforschung und Bildung. Dort gibt es genug zu tun. So verstanden ist die Idee des investierenden Staates zu begrüßen. Je eher die Regierung damit beginnt, desto besser.

Mehr zum Thema: Vizekanzler und Wirtschaftsminister Robert Habeck will die Industrie umbauen und den Wohlstand mit Sonne, Wind und Wasser befeuern. Wirtschaft plus Klimaschutz plus Transformation – ist das zu viel?

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