Freytags-Frage
Ein Arzt untersucht einen Patienten mit einem Stethoskop. Quelle: dpa

Wer trägt die Lohnnebenkosten?

Die Bundesregierung will zur hälftigen paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zurückkehren. Das sorgt nicht überall für Optimismus.

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Die einen – wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn – glauben an einen „guten Tag für die gesetzliche Krankenversicherten in Deutschland“, die anderen – wie der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arbeitgeber (BDA) – erkennen eine „der größten sozialpolitischen Sünden dieser Bundesregierung“. Anlass dieser kontroversen Einschätzungen ist die Rückkehr zur exakt hälftigen paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie sie bis 2010 bestand.

Diese Parität war immer ein Teil der deutschen Sozialpolitik und gilt als große Errungenschaft zugunsten der Arbeitnehmer. Umso größer war die Enttäuschung der Sozialpolitiker, als mit der Agenda 2010 diese Parität aufgeweicht wurde, indem die Zusatzbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung über dem einheitlichen Beitragssatz (zurzeit 14,6%), der exakt hälftig gezahlt wird, zur Gänze von den Versicherten getragen wird. Dies soll sich nun – sofern der Kabinettsbeschluss vom 6. Juni durch Bundesrat und Bundestag kommt – ab dem 1. Januar 2019 ändern. Die Rede ist von bis zu 4,5Milliarden Euro Mehrkosten für die Unternehmen; das klingt nach einer gewaltigen Umverteilung.

Allerdings ist die Sache nicht ganz so einfach, weswegen auch die Aussagen aus Politik und Wirtschaft etwas platt wirken. Hier muss zunächst zwischen Zahllast und Traglast unterschieden werden. Es mag der Arbeitgeber in Zukunft mehr zahlen, ob das Unternehmen die Kosten auch wirklich trägt oder ob es doch die Arbeitnehmer tun, wird sich noch zeigen. Zweitens hilft die Unterscheidung zwischen den Lohnkosten und den damit verbundenen Nettoeinkommen.

Wegen einer schwachen Nachfrage aus der Euro-Zone wie auch aus der Bundesrepublik hat die deutsche Industrie im April einen Rückgang der Aufträge verzeichnet.

  • Aus Sicht der Beschäftigten ist der Nettolohn ausschlaggebend, der sich aus Bruttolohn abzüglich Steuern, ihren Anteilen an den Sozialversicherungsbeiträgen (darunter die Beiträge zur Krankenversicherung) und eventuellen anderen Abzügen für die Alterssicherung (Betriebsrenten etc.) ergibt.
  • Für die Arbeitgeber ist die Rechnung anders. Zu den Bruttolöhnen kommen ihre Anteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen und eventuelle freiwillige Zahlungen für Betriebsrenten etc. hinzu. Dies sind die Kosten, die für die Einstellung entscheiden. Es werden solange Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer eingestellt, bis der erwirtschaftete Ertrag der am wenigsten produktiven Kraft dieser Bruttolohnsumme je Beschäftigten entspricht, wenigstens im Grundsatz.
  • Steigt die Bruttolohnsumme, werden vermutlich diejenigen Beschäftigten, die nun relativ zu ihrer Produktivität zu teuer erscheinen, entlassen beziehungsweise Versuche unternehmen, die Bruttolohnkosten wieder unter die Grenzproduktivität der unproduktivsten Beschäftigten zu senken. Solchen Maßnahmen sind gesetzliche Grenzen gesetzt. Man muss sie auch nicht mögen, insbesondere dann, wenn die betreffenden Unternehmen hohe Gewinne erzielen. Dennoch ist dies ein vorherrschendes Kalkül auf dem Arbeitsmarkt, wiederum zumindest im Grundsatz und solange die Unternehmen die Produktivität ihrer Beschäftigten einigermaßen korrekt einschätzen können.

Deshalb wird es nicht so sein, dass die Unternehmen wirklich von nun an dauerhaft 4,5 Milliarden Euro für die Arbeitnehmer zahlen. In der kurzen Frist, das heißt zum 1. Januar 2019 wird es bei laufenden Verträgen in der Tat zu der Entlastung der Arbeitnehmer und der Zusatzbelastung der Arbeitgeber kommen. Aber danach wird es mit Sicherheit Anpassungsreaktionen geben.

Entweder werden die Lohnverhandlungen zu entsprechend niedrigeren Abschlüssen kommen, so dass die Bruttolohnentwicklung wieder mit dem Produktivitätswachstum Schritt hält, oder es kommt zu Entlassungen beziehungsweise ausscheidendes Personal wird nicht ersetzt. Die Traglast liegt in diesem Fall auf Seiten der Arbeitnehmer, entweder durch geringere Lohnsteigerungen oder gestiegene Arbeitslosigkeit.

Man kann sich darüber hinaus auch vorstellen, dass in einigen Fällen die Kostensteigerungen für die Arbeitgeber durch Preiserhöhungen an die Kunden weitergegeben werden können. Vor allem so genannte nicht-handelbare Güter, also Produkte oder Dienste, die keiner Konkurrenz aus anderen Ländern oder Regionen ausgesetzt sind, könnten sich verteuern. Wenn die Preiselastizität der Konsumenten niedrig ist, und sie trotz der Preiserhöhung weiterhin eine stabile Nachfrage entwickeln, liegt die Traglast bei den Konsumenten und im zweiten Schritt bei den Anbietern der Güter und Dienste, die nun – bei gleichbleibender Kaufkraft der Konsumenten – weniger nachgefragt werden. Die – recht unwahrscheinliche – Ausnahme wäre der Fall, wenn die gesparten Beiträge genau für die Verteuerung dieser Güter und Dienste ausgegeben werden.

Vor diesem Hintergrund sind sowohl der Jubel über die sozialen Errungenschaften der Gesetzesvorlage auf der einen Seite als auch die Klagen über die Kostensteigerungen auf der anderen Seite etwas verfrüht. Die Unternehmen haben in der Regel Spielraum, diese Kostensteigerung weiter zu geben.

Hinzu kommt, dass diese Gesetzesinitiative die Kosten gerade in einem Moment zu steigern droht, in dem sich die wirtschaftliche Lage in der Bundesrepublik verschlechtern könnte. Die Auftragslage der deutschen Unternehmen ist einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zufolge seit vier Monaten jeweils schlechter als in den Monaten zuvor. Wenn dies einen Trend signalisiert, dürften sich viele Unternehmen neu aufstellen wollen. In Verbindung mit einer weiteren Kostensteigerung droht dann eine Steigerung der Arbeitslosigkeit. Im Windschatten der drohenden Rezession hätten es Unternehmen dann leicht, die zusätzlichen Kosten durch die exakte hälftige Beitragsfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wieder auszulagern. Das wäre weder sozial noch effizient. 

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