Für bessere Renditen Regierung will Krankenkassen Aktienanlagen erlauben

Im Umfeld der niedrigen Zinsen sollen Krankenkassen laut einem Medienbericht künftig Finanzrücklagen in Aktien investieren dürfen - in begrenzter Höhe. Die Krankenkassen kritisieren bereits die zu niedrige Quote.

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Krankenkassen-Karten für Pflichtversicherte: Krankenkassen sollen künftig Finanzrücklagen in Aktien investieren dürfen. Quelle: dpa

Berlin Gesetzliche Krankenkassen sollen einem Zeitungsbericht zufolge künftig einen Teil ihrer Finanzrücklagen in Aktien investieren dürfen. Damit sollen angesichts der aktuellen Niedrigzinsen bei langfristigen Anlagen bessere Renditen ermöglicht werden, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Freitagausgabe) vorab berichtete.

Sie berief sich auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der sich vor allem mit dem Beitragseinzug der Sozialversicherung befasst. Demnach soll die Aktienanlage auf zehn Prozent der Rücklage für die betriebliche Altersvorsorge für Kassenmitarbeiter begrenzt bleiben. Den Krankenkassen gehe das aber nicht weit genug. Sie plädierten für eine höhere Quote.

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