Für die „Ehe für alle“ Koalition streitet über Grundgesetzänderung

Die Abstimmung über die „Ehe für alle“ steht kurz bevor. Doch zwischen Union und SPD knirscht es weiterhin. Manche Unionspolitiker versuchen alles, das Gesetz noch zu stoppen.

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Die Abstimmung über die „Ehe für Alle“ steht kurz bevor. Quelle: dpa

Berlin Kurz vor der geplanten Abstimmung über die „Ehe für alle“ streiten Union und SPD, ob eine Grundgesetzänderung nötig sein wird. Nach ständiger Auslegung des Bundesverfassungsgerichts umfasse Artikel Sechs des Grundgesetzes die Ehe zwischen Mann und Frau, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Günter Krings (CDU), der Zeitung „Die Welt“. Justizminister Heiko Maas (SPD) bekräftigte dagegen am Donnerstag seine Auffassung, eine Grundgesetzänderung sei nicht nötig. Unionsabgeordnete sondieren bereits rechtliche Schritt gegen das Gesetz. Der Justiziar der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU) sagte dem „Tagesspiegel“ (Freitagausgabe), es werde geprüft, ob ein Antrag auf Normenkontrollklage beim Verfassungsgericht wegen Unvereinbarkeit des neuen Gesetzes mit dem Grundgesetz eingereicht werde.

Der Bundestag soll nach Willen von SPD, Grünen und Linkspartei am Freitagmorgen über die Einführung der „Ehe für alle“ abstimmen, die eine völlige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare bringen soll. Nötig ist dafür eine vorausgehende Abstimmung, in der der von Rheinland-Pfalz über den Bundesrat eingebrachte und vom Rechtsausschuss des Bundestages gebilligte Gesetzentwurf auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt werden muss. Dies geht ebenfalls nur mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen. Die SPD würde erstmals in dieser Legislaturperiode mit den oppositionellen Grünen und Linken gegen den Willen des Koalitionspartner Union ein Gesetz durchbringen.

Bundeskanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel hatte die Abstimmung zu einer Gewissensentscheidung erklärt und damit den CDU- und CSU-Abgeordneten ihre Abstimmungsverhalten freigestellt. Einige Unions-Abgeordnete wie Jens Spahn oder Marcus Kaufmann hatten deshalb bereits angekündigt, für das Gesetz zu stimmen.

Eine nötige Grundgesetzänderung könnte nur mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat zustande kommen. Die bisherige Rechtsauffassung könne nicht durch ein einfaches Gesetz außer Kraft gesetzt werden, sondern bedürfe einer Änderung des Grundgesetzes, argumentierte der CDU-Politiker Krings. „Eine Änderung des Grundgesetzes halten wir für nicht erforderlich“, sagte SPD-Minister Maas der Funke-Mediengruppe. „Wir sehen einen Wandel des traditionellen Eheverständnisses, der angesichts der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers die Einführung der 'Ehe für alle' verfassungsrechtlich zulässt.“ Noch 2015 hatte das Justizministerium auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen geantwortet, dass eine Verfassungsänderung notwendig sei und auf die bisherige Rechtssprechung des obersten Gerichts verwiesen.

Nach einer Umfrage des Instituts Insa für die „Bild“-Zeitung sprechen sich 74,7 der Deutschen für die Öffnung der Ehe für homosexuelle Partner aus, 19,8 Prozent sind dagegen. Zwei Drittel der Befragten befürworten außerdem ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare, nur jeder Fünfte ist dagegen. 72,2 Prozent begrüßten, dass Merkel bei der Abstimmung im Bundestag den Fraktionszwang freigegeben hat.

CSU-Chef Horst Seehofer übte erneut Kritik an dem Vorgehen der SPD. „Normalerweise ist das ein Koalitionsbruch“, sagte Seehofer der „Augsburger Allgemeinen“. Er empfinde es als „unwürdig“, dass die SPD das Projekt auf die Tagesordnung setze und eine parteipolitische Auseinandersetzung im Wahlkampf suche. Der mit Merkel verabredete Kurswechsel mit der Union sei für viele in CDU und CSU überraschend gekommen und werde sehr kontrovers gesehen, räumte er ein. Die Spitzen von CDU und CSU hatten die neue Position am vergangenen Wochenende entschieden. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann wies im Bundestag den Vorwurf zurück, dass die Sozialdemokraten aus taktischen Gründen gehandelt hätten.

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