Für Flüchtlinge Regierung plant Ausnahmen beim Mindestlohn

Wer sich für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses in Deutschland nachqualifizieren will, soll künftig keinen Mindestlohn bekommen. Der Gewerkschaftsbund warnt unterdessen vor Ausnutzung von Flüchtlingen.

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Vor der Anerkennung von im Ausland abgeschlossenen Berufsausbildungen müssen Flüchtlinge oft eine Nachqualifizierung vorweisen. Quelle: dpa

Berlin Für Flüchtlinge und Zuwanderer, die sich für die Anerkennung ihres ausländisches Berufsabschlusses in Deutschland nachqualifizieren, soll in dieser Zeit einem Bericht zufolge kein Mindestlohn gelten. Das meldete die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf ein gemeinsames Papier des Arbeits-, Finanz- und Bildungsministeriums. Müsse ein Geflüchteter mit einem Ausbildungsberuf noch praktische Kenntnisse in einem Betrieb erwerben, damit sein ausländischer Abschluss als gleichwertig gilt, sei dies wie ein Pflichtpraktikum zu werten.

Dies „fällt damit nicht unter die Mindestlohnpflicht. In diesen Fällen kann eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden“, heißt es nach Angaben der Zeitung in dem Papier. Der Mindestlohn wurde Anfang 2017 von 8,50 auf 8,84 Euro die Stunde erhöht.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnte vor neuen Ausnahmen beim Mindestlohn. Schon jetzt würden Unternehmen „Flüchtlinge, die sich mit ihren Rechten noch nicht auskennen, als billige Arbeitskräfte ausnutzen“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der „Süddeutschen Zeitung“.

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