Ganztagsschulen FDP stellt Bedingung für Grundgesetzänderung zur Bildungsfinanzierung

Bisher ist die Bildung fast ausschließlich Ländersache. Das Kooperationsverbot untersagt dem Bund weitestgehend die Mitfinanzierung im Bildungsbereich. Das will die FDP ändern.

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„Wir sind bereit, den Spatz in der Hand zu akzeptieren und uns die Taube auf dem Dach für später aufzuheben.“ Quelle: dpa

Siegen Die FDP stellt Bedingungen für eine Zustimmung zur geplanten Grundgesetzänderung bei der Bildungsfinanzierung. Voraussetzung sei, dass die große Koalition das Gespräch mit der FDP aufnehme, sagte Bundesparteichef Christian Lindner am Samstag bei einem Landesparteitag der NRW-FDP in Siegen.

CDU, CSU und SPD hatten in ihren Koalitionsverhandlungen vereinbart, das Grundgesetz zu ändern, damit der Bund sich stärker an der Finanzierung der Bildungsinfrastruktur beteiligen kann. Dabei geht es vor allem um den Ausbau von Ganztagsschulen in den Kommunen. Bisher ist eine Finanzhilfe des Bundes nur für finanzschwache Kommunen zulässig. Für eine Änderung des Paragrafen 104c des Grundgesetzes ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag nötig, über die die große Koalition aber nicht verfügt.

Lindner sagte, die geplante Änderung sei zwar aus Sicht der FDP nur ein kleiner Zwischenschritt bei der Lockerung des sogenannten Kooperationsverbots. „Wir sind aber bereit, den Spatz in der Hand zu akzeptieren und uns die Taube auf dem Dach für später aufzuheben.“ Es reiche allerdings nicht, wenn die Regierung einfach einen eigenen Antrag einbringe und darauf vertraue, dass die FDP schon zustimmen werde.

Bisher ist die Bildung fast ausschließlich Ländersache. Das Kooperationsverbot untersagt dem Bund weitestgehend die Mitfinanzierung im Bildungsbereich.

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