Gastbeitrag Das Thema Cyberkrieg ist jahrelang vernachlässigt worden

Der Austausch zwischen Wirtschaft und Bundeswehr ist selten. Bei der Verteidigung von Zielen im Cyberraum ist das aber unausweichlich.

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Im Cyberraum lässt sich kaum zwischen Attacken aus den In- und aus dem Ausland unterscheiden. Quelle: Caiaimage/Getty Images

Das Thema Cyberkrieg drängt und ist, anders als bei den Nato-Partnern, in der Bundesrepublik jahrelang vernachlässigt worden. Dazu hat die deutsche Gesetzeslage beigetragen, die bisher die dringend erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Cyber-Attacken unmöglich macht. Grund dafür ist nicht zuletzt die Tatsache, dass auf dem Feld des Cyberwars und des Info-Krieges die vom Gesetz geforderte Unterscheidung von äußerer und innerer Sicherheit geradezu unmöglich ist. Da muss der Gesetzgeber tätig werden.

In der Abwehr der Cyber-Angriffe steht die Bundeswehr nicht allein. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sendet immer dringendere Alarmrufe an das ihr vorgesetzte Bundesinnenministerium. Nach Auskunft des BSI werden die IT-Netze des Bundes (also auch der Bundeswehr) täglich bis zu 1000 Mal von Hackern angegriffen. Und natürlich ist es im Regelfall kaum festzustellen, woher und von wem die Angriffe getätigt werden.

Die Vereinigten Staaten, die wie Großbritannien mit der Cyber-Abwehr schon viel früher angefangen haben, warnen die deutschen Behörden durch das FBI: Nach ihren Erfahrungen haben insbesondere russische Dienste Deutschland wegen seiner mangelhaften Abwehr als eines ihrer vorrangigen Ziele ausgemacht. Auch die Bundeswehr hat sich inzwischen der Cyber-Problematik angenommen und einen neues Kommando „Cyber- und Informationsraum“ (CIR) geschaffen. Geleitet wird dies von Generalleutnant Ludwig Leinhos. Aber bisher gibt es in Deutschland die erforderlichen Cyber-Spezialisten noch nicht, wenn auch an der Ausbildung gearbeitet wird.

International kommen die Cyber-Spitzenkräfte bisher aus Amerika, Russland und Israel. Deren Gehälter kann keine deutsche Behörde – gebunden an öffentliche Tarife – bezahlen. Und zusätzlich bestehen sie auf freier Hand in der wirksamen Bekämpfung der Cyber-Attacken. Auch dafür muss der deutsche Gesetzgeber die notwendigen rechtlichen Veränderungen durchsetzen und beschließen. Und da macht es Sinn, dass die Bundeswehr Reserveoffiziere mit entsprechenden Kenntnissen und Erfahrungen sogar als Lehrkräfte zur Ausbildung ihrer Generalstabsoffiziere an der Führungsakademie in Hamburg heranzieht.

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