Geldwäsche und Terrorfinanzierung Schäuble will Transparenz über Firmen-Hintermänner schaffen

Finanzminister Wolfgang Schäuble will mit einem neuen Gesetz mehr Transparenz bei Firmen schaffen. Damit sollen Geldwäsche und Terrorfinanzierung reduziert werden. Dafür soll ein Transparenzregister sorgen.

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Der deutsche Finanzminister verstärkt den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Quelle: Reuters

Berlin Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die Möglichkeit eröffnen, sich via Internet in einem elektronischen Transparenzregister über die Hintermänner und Nutznießer von Firmen, Trusts und Vereinigungen zu informieren. Vorgesehen ist das in einem Gesetzentwurf, mit dem nach Angaben seines Ministeriums vom Donnerstag eine EU-Richtlinie umgesetzt werden soll.

Ziel ist ein effektiverer Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung. „Der Zugang zum Transparenzregister wird grundsätzlich für jedermann öffentlich ausgestaltet“, heißt es im Entwurf. Außerdem ist vorgesehen, die Verantwortung für die Verfolgung und Auswertung von Verdachtsfällen vom Innenministerium in das Finanzministerium zu überführen.

Das geplante Transparenzregister soll dem Ministerium zufolge als Portal fungieren, über das Dokumente aus anderen öffentlich zugänglichen Registern, wie dem Handelsregister, abgerufen werden können. In Fällen, in denen das nicht ausreicht, um die wirtschaftlich Berechtigten hinter Firmenkonstrukten zu benennen, „wird eine Meldung des wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister verlangt“. Finanziert werden soll das Register durch Gebühren der erfassten Unternehmen und für die Einsichtnahme.

Der Gesetzentwurf sieht weitere Schritte vor, um Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu unterbinden. Wer gegen die Geldwäsche-Vorschriften verstößt, soll künftig in schwerwiegenden Fällen – also bei systematischen, wiederholten Verstößen – bis zu einer Million Euro oder das Doppelte des erzielten finanziellen Vorteils zahlen müssen. Bisher droht nur ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.

Noch mehr, nämlich bis zu fünf Millionen Euro, müssen Kredit- und Finanzinstitute bei Zuwiderhandlungen zahlen. Für sie besteht aber auch die Möglichkeit eines umsatzbezogenen Geldbuße-Rahmens, der bei maximal zehn Prozent des Gesamtumsatzes liegen kann.

Die für die Aufnahme von Verdachtsfällen zuständige Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) soll neu strukturiert und erweitert werden. Bislang war sie beim Bundeskriminalamt angesiedelt. Künftig soll sie in die Generalzolldirektion und damit den Geschäftsbereich des Finanzministeriums überführt werden.

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