Geldwäschebekämpfung Händler müssen Kunden verdächtigen

Autoverkäufer, Juweliere, Makler und natürlich Banker sollen potenzielle Geldwäscher aufspüren und dafür auch noch bezahlen – so will es Finanzminister Schäuble.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erhoffte sich ein schnelles Gesetz zur Geldwäsche. Quelle: AP

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) konnte es gar nicht schnell genug gehen. Kurz vor Weihnachten schickten seine Beamten den Referentenentwurf zum geplanten Geldwäschegesetz an die Länder und Wirtschaftsverbände. Die Frist zur Stellungnahme war knapp bemessen: über die Feiertage, Stichtag: 31. Dezember.

Doch Schäubles Hoffnung, den Entwurf schnell und ohne allzu großen Widerstand im Kabinett zu verabschieden, hat sich zerschlagen. Das Bundeskanzleramt setzte am Dienstagabend den Gesetzentwurf kurzerhand von der Tagesordnung der Kabinettssitzung ab, die üblicherweise Mittwoch Vormittags stattfindet. Der Grund: Sowohl das Bundesinnen- als auch das Bundesjustizministerium hatten bis zuletzt starke Einwände gegen Schäubles Gesetzentwurf, und auch die Wirtschaftsverbände übten zum Teil scharfe Kritik.

Der Gesetzentwurf hat es in sich. So sieht der Referentenentwurf vor, dass etwa Immobilienmakler, Notare, Juweliere, Autohändler, Auktionshäuser und natürlich Finanzdienstleister verdächtige Kunden melden müssen. Und verdächtig sollen viele sein: Kunden, die Immobilien, Schmuck, Autos, Gold oder Kunstwerke kaufen, die Beträge über 10.000 Euro bar (bisher 15.000 Euro) entrichten und sogenannte „PeP“ – politisch exponierte Personen. Dazu zählen ausländische Potentaten, Parlamentarier und Minister, Richter, Botschafter, aber auch gewöhnliche hiesige Verbandsdirektoren. Kommt ein PeP ins Geschäft und möchte „höherwertige Güter“ kaufen, muss der Händler besonders gründlich prüfen, ob dieser womöglich Geld waschen will. Ein Problem dabei ist jedoch: Es gibt keine PeP-Liste. Wie aber soll ein Juwelier oder Autohändler erkennen, ob er einen Abgeordneten aus dem Wiesbadener Landtag oder einen Schweizer Diplomaten vor sich stehen hat? Sinnvoll wäre doch wenigstens eine offizielle PeP-Liste, regt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) an. Doch davon will das federführende Bundesfinanzministerium nichts wissen.

Statt dessen sollen Bankangestellte, Makler, Notare oder so genannte „gewerbliche Güterhändler“ ihre Kundschaft detektivisch durchleuchten und dafür auch noch zahlen. Tatsächlich kaufen Kreditinstitute so genannte World-Check-Listen von privaten Anbietern gegen sechsstellige Summen, was für Juweliere oder andere Händler jenseits aller Möglichkeiten ist. Allerdings will die Regierung eine andere Datenbank anlegen, nämlich ein Transparenzregister, das für alle Unternehmen die dahinter stehenden Eigentümer („wirtschaftlich Berechtigte“) offenlegt. Dieses Register soll im Zuge der 4. EU-Geldwäscherichtlinie eingeführt werden, ist also eine Auflage aus Brüssel, die Berlin umsetzen muss. Über die Ausgestaltung waren zuletzt jedoch Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) und sein  Justizkollege Heiko Maas (SPD) über Kreuz. Dabei geht es um die Frage, ob der Zugang zu diesem Register nur Personen mit „berechtigtem Interesse“ gewährt wird (will Schäuble) oder die Daten der großen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (will Maas). 

Familienunternehmer gegen Transparenzregister

Gegen das Transparenzregister machen vor allem Familienunternehmer Front. „Jede Person und jeder Unternehmer hat das Recht, selbst zu bestimmen, wann und in welchem Umfang er persönliche Lebenssachverhalte preisgeben möchte“, sagt Verbandspräsident Lutz Goebel. Bei allen Bestrebungen nach Transparenz dürfe das nötige Augenmaß für Kosten und Nutzen, sowie die Verhältnismäßigkeit nicht verloren gehen. Goebel befürchtet, dass das Benennen von „wirtschaftlich Berechtigten“ im Transparenzregister „Unternehmer und ihre Familienangehörigen zu leichten Opfern für Datenmissbrauch, Entführung und Erpressung machen“.

Händler und Banker, Makler und Notare sollen künftig bei jedem höherwertigen Geschäft dieses Register befragen und dafür noch eine Gebühr zahlen müssen. Das wäre kontraproduktiv, kritisiert etwa die Bundessteuerberaterkammer (auch Steuerberater müssen Geldwäscheverdächtige melden). Eine Gebührenpflicht könnte dazu führen, so die Kammer, „dass die Verpflichteten aus Kostengründen davon abgehalten werden, Einsicht in das Register zu nehmen“.

Das aber könnte teuer werden für die betreffenden Händler oder Steuerberater. Denn laut Gesetzesentwurf droht eine Flut neuer Bußgeldtatbestände (73 statt 17), was den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) „sprach- und ratlos“ macht. Andererseits stellen die Behörden fest, dass außer Banken und Versicherungen kaum jemand Geldwäscheverdachtsmeldungen schicken. Das wiederum deutet darauf hin, dass hunderttausende Händler, Makler, Notare oder Rechtsanwälte die geltenden Pflichten einfach ignorieren. Eine Lösung dieses Problems bietet der Referentenentwurf von Schäuble jenseits höherer Bußgeldandrohungen nicht an.

Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble geplante Reform der Geldwäschebekämpfung ist kurzfristig von der Tagesordnung im Bundeskabinett genommen und zunächst auf nächste Woche verschoben worden.
von Christian Ramthun
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%