Geldwäschebekämpfung Händler müssen Kunden verdächtigen

Autoverkäufer, Juweliere, Makler und natürlich Banker sollen potenzielle Geldwäscher aufspüren und dafür auch noch bezahlen – so will es Finanzminister Schäuble.

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Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erhoffte sich ein schnelles Gesetz zur Geldwäsche. Quelle: AP

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) konnte es gar nicht schnell genug gehen. Kurz vor Weihnachten schickten seine Beamten den Referentenentwurf zum geplanten Geldwäschegesetz an die Länder und Wirtschaftsverbände. Die Frist zur Stellungnahme war knapp bemessen: über die Feiertage, Stichtag: 31. Dezember.

Doch Schäubles Hoffnung, den Entwurf schnell und ohne allzu großen Widerstand im Kabinett zu verabschieden, hat sich zerschlagen. Das Bundeskanzleramt setzte am Dienstagabend den Gesetzentwurf kurzerhand von der Tagesordnung der Kabinettssitzung ab, die üblicherweise Mittwoch Vormittags stattfindet. Der Grund: Sowohl das Bundesinnen- als auch das Bundesjustizministerium hatten bis zuletzt starke Einwände gegen Schäubles Gesetzentwurf, und auch die Wirtschaftsverbände übten zum Teil scharfe Kritik.

Der Gesetzentwurf hat es in sich. So sieht der Referentenentwurf vor, dass etwa Immobilienmakler, Notare, Juweliere, Autohändler, Auktionshäuser und natürlich Finanzdienstleister verdächtige Kunden melden müssen. Und verdächtig sollen viele sein: Kunden, die Immobilien, Schmuck, Autos, Gold oder Kunstwerke kaufen, die Beträge über 10.000 Euro bar (bisher 15.000 Euro) entrichten und sogenannte „PeP“ – politisch exponierte Personen. Dazu zählen ausländische Potentaten, Parlamentarier und Minister, Richter, Botschafter, aber auch gewöhnliche hiesige Verbandsdirektoren. Kommt ein PeP ins Geschäft und möchte „höherwertige Güter“ kaufen, muss der Händler besonders gründlich prüfen, ob dieser womöglich Geld waschen will. Ein Problem dabei ist jedoch: Es gibt keine PeP-Liste. Wie aber soll ein Juwelier oder Autohändler erkennen, ob er einen Abgeordneten aus dem Wiesbadener Landtag oder einen Schweizer Diplomaten vor sich stehen hat? Sinnvoll wäre doch wenigstens eine offizielle PeP-Liste, regt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) an. Doch davon will das federführende Bundesfinanzministerium nichts wissen.

Statt dessen sollen Bankangestellte, Makler, Notare oder so genannte „gewerbliche Güterhändler“ ihre Kundschaft detektivisch durchleuchten und dafür auch noch zahlen. Tatsächlich kaufen Kreditinstitute so genannte World-Check-Listen von privaten Anbietern gegen sechsstellige Summen, was für Juweliere oder andere Händler jenseits aller Möglichkeiten ist. Allerdings will die Regierung eine andere Datenbank anlegen, nämlich ein Transparenzregister, das für alle Unternehmen die dahinter stehenden Eigentümer („wirtschaftlich Berechtigte“) offenlegt. Dieses Register soll im Zuge der 4. EU-Geldwäscherichtlinie eingeführt werden, ist also eine Auflage aus Brüssel, die Berlin umsetzen muss. Über die Ausgestaltung waren zuletzt jedoch Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) und sein  Justizkollege Heiko Maas (SPD) über Kreuz. Dabei geht es um die Frage, ob der Zugang zu diesem Register nur Personen mit „berechtigtem Interesse“ gewährt wird (will Schäuble) oder die Daten der großen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (will Maas). 

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