Gemeinsame Steuererklärung So umgehen Sie Fallen beim Ehegattensplitting

Für Ehepaare, die sich trennen, gilt grundsätzlich, dass eine gemeinsame Steuererklärung nur noch für das Jahr möglich ist, in dem einer der Partner auszieht. Quelle: imago images

Trennen sich Ehepaare, fällt der Splitting-Vorteil einer gemeinsamen Steuererklärung im Folgejahr weg. Wer sich nicht an die Regel hält, hinterzieht womöglich Steuern.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Im Januar machte Alexander Gauland, Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion, Schlagzeilen mit der Durchsuchung seiner Potsdamer Wohnung. Der Vorwurf: Der Politiker soll bei seiner Steuererklärung den Splitting-Vorteil für Ehepaare in Anspruch genommen haben, obwohl er seit längerem von seiner Partnerin getrennt lebt. Nach deutschem Steuerrecht wäre das unzulässig und es droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Nur Paare, die dauerhaft zusammenwohnen, können eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.

Beim Splitting-Verfahren tut das Finanzamt so, als würden beide Ehepartner gleich viel verdienen. Vorteil: Der durchschnittliche Steuersatz für das gemeinsame Einkommen ist niedriger. Folglich muss das Ehepaar weniger Einkommensteuer zahlen. Je größer der Einkommensunterschied zwischen den beiden Partner ist, desto größer ist der Steuervorteil.

Für Ehepaare, die sich trennen, gilt grundsätzlich, dass eine gemeinsame Steuererklärung nur noch für das Jahr möglich ist, in dem einer der Partner auszieht. Im Jahr darauf müssen beide wieder separate Steuererklärungen beim Finanzamt abgeben. Der Splitting-Vorteil fällt dann weg. Beide Steuerzahler werden wieder wie Singles behandelt.

Trotz dieser eindeutigen Regeln kommt es bisweilen zum Streit mit dem Finanzamt. Beispiel: Eine Frau teilte ihrem Ehemann im November 2000 mit, dass sie sich von ihm trennen wolle. Erst im Januar 2001 zog der Ehemann aus, weil er über den Jahreswechsel zur Kur war. Für das Steuerjahr 2001 wollte das getrenntlebende Ehepaar eine gemeinsame Steuererklärung abgeben und so den Splitting-Vorteil nutzen. Das Finanzamt lehnte dies ab.

Anders entschied jedoch der Bundesfinanzhof, der die Voraussetzungen für eine gemeinsame Steuererklärung erfüllt sah (III R 71/07). Nicht der Zeitpunkt, an dem die Ehefrau die Trennung gewollt habe, sei entscheidend, sondern der Tag, an dem der Ehemann ausgezogen sei. Theoretisch reicht ein Tag des Zusammenlebens in dem betreffenden Steuerjahr, um den Splitting-Vorteil zu retten.


Das interessiert WiWo-Leser heute besonders


Douglas ist kein Einzelfall

So schummels sich Ikea, Karstadt & Co. am Lockdown vorbei


„Doppelt so lang schwätzen, halb so viel verdienen“

Warum VW-Händler keine E-Autos verkaufen wollen


Curevac-Gründer Ingmar Hoerr

„Ich dachte, der KGB hätte mich entführt“


Was heute wichtig ist, lesen Sie hier



Getrenntlebende Paare können den Splitting-Vorteil wieder nutzen, wenn sie glaubhaft einen Versöhnungsversuch starten. Als Richtschnur gilt, dass sie mindestens einen Monat wieder zusammenwohnen müssen. In dem Steuerjahr, in dem die beiden Ehepartner versuchen, sich wieder zu versöhnen, ist eine gemeinsame Steuererklärung zulässig.

Mehr zum Thema
Studium und Kinderbetreuung kosten viel Geld. Studenten, Paare und Familien können jedoch Ausgaben von der Steuer absetzen. Wie das geht, lesen Sie hier.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%