Generalbundesanwalt Hamburger Messerangreifer wohl kein IS-Mitglied

Am 28. Juli sticht ein Palästinenser mit einem Messer auf Menschen in einem Hamburger Supermarkt ein. Ein Mann kommt dabei ums Leben. Laut Bundesanwaltschaft sei der Angriff nicht dem Islamischen Staat zuzurechnen.

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Einsatzkräfte der Polizei sperren am 28. Juli nach der Messerattacke in einem Supermarkt in Hamburg den Tatort ab. Ein 26-Jähriger hat bei einem Überfall einen Menschen getötet und mehrere Passanten verletzt. Quelle: dpa

Karlsruhe Die Bundesanwaltschaft hat nach wie vor keine Hinweise darauf, dass der Messerangriff in einem Hamburger Supermarkt der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zuzurechnen ist. Es lasse sich sicherlich der Schluss ziehen, dass der Täter mit der Ideologie des IS sympathisiert habe, sagte Generalbundesanwalt Peter Frank dem Berliner „Tagesspiegel“ (Freitag). „Aber allein aus dem Vorhandensein eines IS-Symbols in einem Spind lässt sich keine Mitgliedschaft beim IS herleiten.“ Die Ermittlungen stünden aber noch am Anfang, die Kontakte des Täters müssten erst ausgewertet werden.

Der Palästinenser, ein abgelehnter Asylbewerber, hatte am 28. Juli in einem Supermarkt im Stadtteil Barmbek unvermittelt auf Menschen eingestochen. Ein Mann starb, mehrere Menschen wurden verletzt. Nach seiner Festnahme hatte der 26-Jährige den Ermittlern gesagt, er habe bei einem Attentat als „Märtyrer“ sterben wollen.

Frank sagte, diese Einlassung habe für die Bundesanwaltschaft den Ausschlag gegeben, die Ermittlungen zu übernehmen. Eine Rolle habe auch gespielt, auf welche Art und Weise die Tat begangen wurde. „Sie entspricht genau dem, wozu der IS wiederholt aufgerufen hat.“ Ein Gutachter habe nun den Auftrag zu klären, ob bei dem Mann „eine psychische Störung vorhanden ist – und wenn ja, in welchem Ausmaß“.

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