Generalstaatsanwaltschaft Berliner Justiz ermittelt in eigenen Reihen – Infos an Hildmann

Eine ehemalige Angestellte der Generalstaatsanwaltschaft soll den Haftbefehl gegen Verschwörungstheoretiker Attila Hildmann durchgestochen haben.

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Der rechtsradikale Verschwörungstheoretiker soll vor einem Haftbefehl gegen ihn gewarnt worden sein. Quelle: dpa

Der rechtsradikale Verschwörungstheoretiker Attila Hildmann hat nach ARD-Recherchen von einer Mitarbeiterin der Berliner Justiz Informationen zu Ermittlungen gegen ihn erhalten. Es habe strafrechtliche Konsequenzen für die ehemalige Mitarbeiterin gegeben, teilte Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur am Montag mit. Nach seiner Erinnerung gab es bislang keinen vergleichbaren Fall. „Nachdem der Haftbefehl an Attila Hildmann mutmaßlich durchgestochen wurde, hat die Generalstaatsanwaltschaft intensiv in den eigenen Reihen ermittelt“, berichtete Behrendt.

Nach Recherchen des ARD-Politikmagazins „Kontraste“, des Rechercheformats „STRG_F“, das der NDR für Funk produziert, und auch des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ handelt es sich um eine ehemalige Angestellte aus der IT-Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft. Gegen sie werde wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses und der versuchten Strafvereitelung ermittelt, sagte ein Behördensprecher dem Politikmagazin. Der Mitarbeiterin wurde laut Behörde fristlos gekündigt.

Laut dem Bericht soll die Ex-Mitarbeiterin mehrfach bei Polizeieinsätzen aufgefallen sein, sie sei im Umfeld eines Aktivisten der „Querdenken“-Szene beobachtet worden. Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft im Mai überprüft, auf welche Daten die Frau in letzter Zeit zugegriffen habe. „Es ergaben sich unberechtigte Abfragen zu verschiedenen Personen der rechtsextremen und der „Querdenker“-Szene“, so der Behördensprecher. Daraufhin sei im vergangenen Juli die Wohnung der Verdächtigen in Berlin durchsucht und Datenträger sichergestellt worden.

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen Volksverhetzung, Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Ein Haftbefehl gegen Hildmann kann nicht vollstreckt werden, denn er ist in der Türkei.

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