Genmais und Co. Kabinett beschließt Regeln für Anbauverbot

Konzerne machen mit genetisch veränderten Produkten Milliardenumsätze. Gegner verweisen auf nicht geklärte Risiken. Nun hat die Bundesregierung die die Neuregelung des Anbauverbots für Genpflanzen auf den Weg gebracht.

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Genmais wird derzeit in der EU vor allem in Spanien angebaut. Quelle: dpa

Berlin Die Bundesregierung hat ein Genmais-Verbot auf den Weg gebracht. Das Kabinett verabschiedete nach Teilnehmerangaben am Mittwoch einen Gesetzentwurf, nach dem der Anbau von in der EU zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Deutschland untersagt werden kann. Das Gesetz sieht dafür zwei Schritte vor. Zunächst wird der Antragsteller aufgefordert, Deutschland bei der Anbaubewilligung in der Europäischen Union auszunehmen. Verweigert der Hersteller des Genmaises oder anderer genveränderter Pflanzen dies, kann die Bundesregierung ein nationales Verbot erlassen.

Heikelster Punkt des Verbots ist seine Begründung, denn es soll eine Pflanze gebannt werden, die laut EU bedenkenlos ist. Hier sollen nach dem Gesetzentwurf Bund und Länder zusammenarbeiten. Lange Zeit hatten vor allem grüne Landesminister mit Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) gestritten, ob die Verantwortung für die Verbotsbegründung beim Bund oder bei den Ländern liegen soll. Nach dem Entwurf müssen alle beteiligten Bundesministerien dem Verbot zustimmen.

Genmais wird derzeit in der EU vor allem in Spanien angebaut. Die GVO-Sorten produzieren ein Insektengift und sind deshalb resistent gegen Schädlinge. Außerdem überstehen sie das Besprühen mit Unkrautvernichtern. Die Konzerne machen mit ihren GVO-Produkten weltweit Milliarden-Umsätze. Gegner verweisen auf nicht geklärte Risiken.

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