Geplante Ampel-Reform Hartz IV heißt bald Bürgergeld – aber was ändert sich wirklich?

Änderungen für Arbeitslose: Die Pläne von SPD, Grünen und FDP sehen vor, dass ein Bürgergeld Hartz IV ablöst. Quelle: dpa

Die neue Bundesregierung, allen voran die SPD, will ihr Hartz-IV-Trauma überwinden und ein Bürgergeld einführen. Doch die Reform wird alles andere als einfach. Ökonomen fürchten den Einstieg in eine „komplette Umkehr“.

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Es war kein Wettlauf der Eitelkeiten, aber doch ein durchdachtes Zeremoniell: Als Sozialdemokraten, Grüne und Liberale ihren Koalitionsvertrag vorstellten, verwies der inzwischen zum Bundeskanzler gewählte Olaf Scholz auf den Mindestlohn, der auf zwölf Euro steigen soll. Sein neuer Wirtschaftsminister Robert Habeck nannte die Vereinbarkeit von Wohlstand und Klimaschutz als Kern des Papiers. Und Christian Lindner, der mittlerweile das Amt des Finanzministers übernommen hat, betonte, Deutschland bleibe ein Anwalt solider Finanzen. 

Jeder hob also hervor, was bei seiner Wählerschaft besonders gut ankommen sollte. Gänzlich unerwähnt blieb dagegen ausgerechnet eine der größten Reformen, die sich die neue Bundesregierung vorgenommen hat – und das, obwohl sie die Traumabewältigung des größten Partners abschließen soll, um das Erbe der Agenda-Reformen und jahrelangen Streit in der SPD zu überwinden. Ein für alle Mal.

Ein Bürgergeld statt Hartz IV. Der Name allein klingt bereits positiv – und soll, so viel darf man annehmen, Stigmatisierung und Vorurteile vergessen machen, die heute mit dem Begriff Hartz IV verbunden sind. Die offizielle Bezeichnung Grundsicherung konnte sich nie recht durchsetzen, erst recht nicht Arbeitslosengeld II.

Doch natürlich wird sich nicht nur der Name ändern. Es sind vor allem drei Punkte, die die neue Bundesregierung reformieren will – und die Ökonomen unterschiedlich bewerten.

1. Zuverdienstmöglichkeiten ändern

Wer in Deutschland Arbeitslosengeld II erhält und etwas Geld hinzuverdient, unterliegt strengen Regeln und der Absurdität der „höchsten Grenzbelastung in Deutschland“. So drückt Maximilian Blömer es aus, Arbeitsmarktexperte am Münchner ifo Institut. Denn jenseits eines Freibetrags von 100 Euro schmälert sich der Hartz-IV-Satz erst um 80, dann 90 Prozent – oder er wird sogar komplett einbehalten. „Gerade mit Kindern kann es sein, dass mehr Brutto- zu weniger Nettoeinkommen führt“, sagt Blömer. Nicht eben das, was Spitzenpolitiker so gern fordern: dass Leistung sich lohnen müsse.

Die Folge ist eindeutig: Menschen, die Hartz IV beziehen, würden in kleinsten Teilzeitbeschäftigungen verharren, sagt Oliver Stettes, der am Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) den Fachbereich Arbeitsmarkt und Arbeitswelt leitet: „Es gibt für sie keine Anreize, ihre Arbeitszeit auszudehnen.“ Beide Ökonomen befürworten daher die Ankündigung der neuen Bundesregierung, die Zuverdienstmöglichkeiten zu verbessern.
Lesen Sie hier die ausführliche Analyse zu den geplanten Änderungen bei den Zuverdienstregeln

Die Wirksamkeit wird nun von den Details abhängen. Blömer und weitere ifo-Kollegen empfehlen beispielsweise, Kinderlosen bis zu einem Zuverdienst von 320 Euro ihr Einkommen zu 100 Prozent auf die Leistungen anzurechnen, um die Bevorteilung von Kleinstjobs abzuschaffen – darüber hinaus allerdings nur noch zu 60 Prozent. „Es gibt keine Reform, die alle Leute besserstellt“, sagt Blömer. Viele, die zunächst verlören, könnten das jedoch überkompensieren, indem sie ihre Tätigkeit ausweiten. Und das sollte das Ziel sein für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit wieder in Beschäftigung kommen.

2. Sozialleistungen aufeinander abstimmen

In Deutschland verwalte eine Vielzahl von Behörden mehr als 150 steuer- und beitragsfinanzierte Sozialleistungen, haben Wissenschaftlerinnen und Experten des ifo Instituts einmal zusammengezählt. Gerade Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag seien, da mehrere Ministerien für die Leistungen zuständig sind, nicht aufeinander abgestimmt, in Teilen widersprüchlich und redundant – sowie ein Grund, warum beispielsweise Alleinerziehenden, wenn sie auch selbst Einkommen erzielen, weniger Geld bleiben kann als bei reinem Hartz-IV-Bezug.



Die Bundesregierung will nun das neue Bürgergeld, Wohngeld und „gegebenenfalls weitere steuerfinanzierte Sozialleistungen so aufeinander“ abstimmen und zusammenfassen, „dass die Transferentzugsraten die günstigsten Wirkungen hinsichtlich Beschäftigungseffekten“ erzielen. Förderlich wäre das. „Sozialleistungen zusammenzufassen, kann bürokratieentlastend wirken“, sagt IW-Ökonom Stettes.

Allerdings bleibt vorerst die Frage, wie ein Sozialsystem, in dem Leistungen zusammengefasst werden, damit einhergehen soll, dass die Leistungen für Kinder dann wiederum abgetrennt werden und eine eigene Kindergrundsicherung eingeführt wird, wie es die Ampel-Koalition ebenfalls plant.

Diese Kindergrundsicherung soll eine Leistung sein, die laut Koalitionsvertrag „direkt bei den Kindern“ ankommt. „Es ist schwierig, bei Kindern anzusetzen, weil sie von ihren Eltern abhängig sind“, warnt allerdings Arbeitsmarktexperte Stettes. Er schlägt vor, die Auswirkungen von Veränderungen, die die Verantwortung direkt in die Haushalte geben, kritisch im Auge zu behalten.

3. Vermögensanrechnung aussetzen und Schonvermögen erhöhen

Die dritte angekündigte deutliche Veränderung: Wer beginnt, Arbeitslosengeld II beziehungsweise dann Bürgergeld zu beziehen, dessen Vermögen soll in den ersten beiden Jahren nicht mehr angerechnet werden. Bisher müssen Menschen erst, soweit vorhanden, einen Teil ihres eigenen Vermögens aufbrauchen, bevor sie die Leistung bekommen. Auch das Schonvermögen, also der Teil, den man jetzt schon behalten darf, soll steigen.

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IW-Ökonom Stettes sieht vor allem den ersten Punkt kritisch. Er habe die Sorge, dass damit Menschen eine Brücke gebaut werden solle, sich ohne Vermögenseinbußen in die Rente zu retten, wenn sie in einem bestimmten Alter aus einer gut bezahlten Beschäftigung in Arbeitslosigkeit fielen. „Das kann den Einstieg in eine komplette Systemumkehr bedeuten – weg von der Grundidee einer temporären Hilfe bis zum Wiedereinstieg ins Arbeitsleben“, sagt er. Stattdessen könnten so die Anreize, einen neuen Job anzunehmen, geschwächt werden.

Anders schätzt das Maximilian Blömer ein: Zwar sei es richtig, dass Menschen zunächst eigene Mittel einsetzen, bevor sie staatliche Leistungen beziehen können. Werde Vermögen voll angerechnet, untergrabe das aber Anreize zur Vorsorge. „Wir schlagen vor, die Höhe des Schonvermögens auch an die Erwerbsbiografie zu binden“, sagt er, es also beispielsweise für jedes Jahr, das jemand angestellt oder selbständig gearbeitet hat, um 150 Euro zu erhöhen. So würden Arbeitsanreize gestärkt.

Mehr zum Thema: Wer als Hartz-IV-Empfänger arbeitet, hat oft weniger Geld, als wenn er es lässt. Die künftige Bundesregierung will deshalb die Zuverdienstregeln ändern. Vor allem junge Menschen sollen profitieren.

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