Geplante Untergrenze Handwerk und IG Metall streiten um Mindestvergütung für Auszubildende

Die IG Metall unterstützt die Forderung nach einer Untergrenze der Ausbildungsvergütung. Laut Handwerksverband ist das Geld aber nicht entscheidend.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Über die von der Bundesregierung geplanten Untergrenze bei den Ausbildungsvergütungen ist ein Streit entbrannt. Quelle: dpa

Frankfurt Zwischen der IG Metall und dem Handwerk ist ein Streit um die von der Bundesregierung geplante Untergrenze bei den Ausbildungsvergütungen entbrannt. Im Interview mit dem „Deutschen Handwerksblatt“ (Mittwoch) bekräftigte Gewerkschaftsvorstandsmitglied Ralf Kutzner die Forderung nach mindestens 635 Euro monatlich im ersten Lehrjahr.

Er verwies auf zahlreiche unbesetzte Ausbildungsstellen und hohe Abbrecherquoten in gering bezahlten Ausbildungsberufen wie beispielsweise Friseuren. Mit einer Untergrenze gehe nicht der Untergang des Handwerks einher, wie man beim gesetzlichen Mindestlohn gesehen habe.

Die IG-Metall-Forderung entspricht 80 Prozent der durchschnittlichen Vergütung aller Ausbildungsberufe aus dem Jahr 2017. Im zweiten Lehrjahr würden 696 Euro fällig und im dritten 768 Euro. Die große Koalition aus Union und SPD hat sich vorgenommen, bis zum Jahr 2020 eine gesetzliche Untergrenze für Ausbildungsvergütungen zu schaffen. Nach Schätzungen des DGB würden davon 162.000 junge Menschen profitieren, höhere Tarifabschlüsse blieben weiterhin möglich.

Einen Mindestlohn für Lehrlinge lehnt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ab, da sich das bestehende System bewährt habe. „Eine gesetzlich bundesweit einheitliche, starre Untergrenze für Ausbildungsvergütungen würde der Vielfalt der Berufe und den regionalen und branchenspezifischen Besonderheiten nicht gerecht“, sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke ebenfalls dem Handwerksblatt.

Viele Betriebe könnten ihr Engagement bei der Ausbildung aus Kostengründen aufgeben. Zudem sei die Höhe der Vergütung keineswegs entscheidend für die Berufswahl der Jugendlichen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%