Gericht entscheidet Kein zusätzliches Mandat für AfD in Bremen

Am Ergebnis der Landtagswahl 2015 in Bremen ändert sich nichts: Nach einem Urteil des Staatsgerichtshofs bekommt die AfD keinen zusätzlichen Sitz im Parlament. Das Gericht konnte keine relevanten Fehler erkennen.

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AfD: Kein zusätzliches Mandat für AfD in Bremen Quelle: dpa

Die AfD bekommt kein zusätzliches Mandat im Bremer Landtag - damit verliert die SPD im kleinsten Bundesland keinen Abgeordnetensitz an die Alternative für Deutschland. Der Staatsgerichtshof Bremen hob am Dienstag einen entsprechenden Beschluss des Wahlprüfungsgerichts auf. Dieses hatte in Bremerhaven Fehler bei der Auszählung der Stimmzettel festgestellt.

Der Staatsgerichtshof urteilte jedoch, dass der Beschluss des Wahlprüfungsgerichts den Grundsatz der Wahlgleichheit verletzte. Das Wahlprüfungsgericht habe nur die von der Alternative für Deutschland vorgetragenen Zählfehler bei der Bürgerschaftswahl im Mai 2015 berücksichtigt, aber nicht eventuelle Fehler zu Lasten anderer Parteien. Kleine Ungenauigkeiten bei der Auszählung der Wahlzettel ließen sich bei keiner Wahl vermeiden.

Im Dezember 2015 hatte das Wahlprüfungsgericht festgestellt, dass die AfD in Bremerhaven anders als im amtlichen Endergebnis erfasst doch die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen habe. Somit hätte der Partei ein zusätzlicher Sitz im Landesparlament zugestanden; die SPD-Abgeordnete Petra Jäschke hätte ihr Mandat abgeben müssen. Die AfD war nach der Wahl zunächst mit vier Abgeordneten in die Bürgerschaft eingezogen - später wechselten drei von ihnen zur Partei Allianz für Fortschritt und Aufbau (Alfa). Rot-Grün hat aktuell in der Bremischen Bürgerschaft 44 der 83 Sitze. Ihre Mehrheit hätte die Koalition auch mit dem Verlust eines Sitzes behalten.

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