Gericht Land muss Verkehr an Stuttgarter Schmutzkreuzung reduzieren

Die Messstation am Neckartor misst die Feinstaubwerte in Stuttgart (Baden-Württemberg). Quelle: dpa

Baden-Württemberg muss die Schadstoffbelastung an Deutschlands schmutzigster Kreuzung in Stuttgart senken. Passiert das nicht, drohen 10.000 Euro Strafe.

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Im Rechtsstreit um schlechte Luft in Stuttgart hat das Land Baden-Württemberg erneut eine Schlappe erlitten. Um die Schadstoffbelastung an Deutschlands schmutzigster Kreuzung zu senken, müssen punktuelle Fahrverbote erlassen werden, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart am Mittwoch entschied. Das Land hatte zwei Anwohnern vom Neckartor 2016 in einem Vergleich Verkehrsreduzierungen versprochen - diese Zusage aber zurückgenommen, da jede Maßnahme die Luft an anderer Stelle verschlechtere. „Dies führt aber nicht dazu, dass das Land am Neckartor untätig bleiben darf“, entschied das Gericht (Az.: 13 K 14557/17).

Das Land hat nun eine Frist bis Ende April 2018, um die Zusage aus dem Vergleich einzuhalten und den Verkehr am Neckartor an Tagen mit hoher Luftbelastung um 20 Prozent zu reduzieren. Passiert das nicht, muss das Land 10.000 Euro Strafe zahlen. Das Land darf gegen die Entscheidung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.

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