Gerichtsbeschluss Merkel muss Auskunft über Lobbyisten-Essen geben

War die Geburtstagsfeier des Ex-Chefs der Deutschen Bank, Josef Ackermann, in der Regierungszentrale 2008 ein Einzelfall? Dieser Frage geht die Seite Abgeordnetenwatch.de nach. Nun erzielt sie vor Gericht einen Teilerfolg.

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Eine Initiative will wissen, ob die Geburtstagsfeier des Ex-Chefs der Deutschen Bank, Josef Ackermann, in der Regierungszentrale 2008 ein Einzelfall war. Quelle: dpa

Berlin Das Bundeskanzleramt muss der Transparenzinitiative Abgeordnetenwatch.de nach einem Gerichtsbeschluss Auskünfte über dienstliche Abendessen von Kanzlerin Angela Merkel mit Lobbyisten erteilen. Die 27. Kammer kam zu der Auffassung, dass Merkels „Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung“ durch die Bekanntgabe der Informationen nicht beeinträchtigt würden. Das teilte das Berliner Verwaltungsgericht am Montag zu der Eilentscheidung mit (Az.: VG 27 L 295.17). Das Kanzleramt hat nach Angaben eines Gerichtssprechers nach dem Beschluss vom 23. Juni Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.

Abgeordnetenwatch.de versucht nach eigenen Angaben seit Mai 2015 vergeblich, Informationen über Abendessen von Angela Merkel seit 2005 zu erhalten, an denen auch Lobbyisten teilgenommen haben. Die Initiative will wissen, ob die Geburtstagsfeier des Ex-Chefs der Deutschen Bank, Josef Ackermann, in der Regierungszentrale 2008 ein Einzelfall war. Da der Verein die Angaben noch vor der Bundestagswahl im September erhalten will, reichte er parallel zu einer Klage von Ende 2016 im Mai dieses Jahres Eilklage ein.

Das Kanzleramt hatte dem Verein die Auskünfte bisher verweigert und sich nach Gerichtsangaben unter anderem „auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ und auf das Persönlichkeitsrecht der Gäste der Kanzlerin berufen. Diesen Punkten folgte das Gericht nicht.

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