Gerichtsentscheid Deutscher Bundestag hat keine Auskunftspflicht bei Ermittlungen gegen Abgeordnete

Journalisten haben einen Auskunftsanspruch bei Bundesbehörden. Parlamentarische Angelegenheiten sind von diesem Anspruch aber nicht erfasst.

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Deutsche Bundestag einem Journalisten keine Auskunft zu laufenden Ermittlungen gegen Abgeordnete geben muss. Quelle: dpa

Leipzig/Berlin Der Deutsche Bundestag muss einem Journalisten keine Auskunft zu laufenden Ermittlungen gegen Abgeordnete geben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Der Kläger, ein Redakteur einer Tageszeitung, hatte die Erteilung von Auskünften zu Ermittlungen wegen des Besitzes von Kinderpornografie beantragt.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte im November 2016 die Klage zurückgewiesen, eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht jedoch zugelassen.

Die Leipziger Richter wiesen die Revision jedoch zurück. Einen Auskunftsanspruch hätten Journalisten bei Bundesbehörden, hieß es in der Begründung. Die im vorliegenden Fall vom Kläger begehrten Informationen unterliegen jedoch parlamentarischen Angelegenheiten und sind vom Auskunftsanspruch nicht erfasst. Abgeordnete des Bundestages genießen Immunität.

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