Gerichtsstreit Hofbräukeller muss AfD bewirten

Wegen „Sicherheitsbedenken“ versuchte der Wirt des Münchener Hofbräukellers, eine AfD-Veranstaltung in seinen Räumen zu verhindern. Das Landgericht entschied: Der Mietvertrag ist gültig. Die AfD darf auftreten.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der Vorsitzende des AfD-Landesverbandes Bayern bezeichnete das Urteil als „schallende Ohrfeige“ für SPD und CDU. Quelle: dpa

München Der Wirt des Münchner Hofbräukellers muss der AfD seine Räume für eine Parteiveranstaltung am Freitagabend überlassen. Grund sei der abgeschlossene Mietvertrag zwischen der Partei und dem Hofbräukeller, entschied das Landgericht München am Donnerstag. Der Wirt hatte die Veranstaltung mit einem Auftritt der AfD-Bundesvorsitzenden Frauke Petry abgesagt – mit Verweis auf den Ruf des Hofbräukellers und Sicherheitsbedenken. Der AfD-Kreisverband München-Ost reichte daraufhin Klage ein.

Wirt Friedrich Steinberg sagte am Donnerstag zu der einstweiligen Verfügung des Gerichts: „Wir haben das bekommen und prüfen nun rechtliche Mittel.“ Ob er dagegen vorgehen will, stehe noch nicht fest. „Wir sind sehr enttäuscht, dass der Richter unsere Sicherheitsbedenken nicht sieht.“

Der Vorsitzende des bayerischen AfD-Landesverbandes, Petr Bystron, bezeichnete die Gerichtsentscheidung als „schallende Ohrfeige für SPD und CDU“. Denn die beiden Parteien hätten immer wieder versucht, Veranstaltungen der AfD zu verhindern, sagte Bystron.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%