Gerichtsurteil Bund muss über G36-Export nach Saudi-Arabien entscheiden

Darf der Waffenhersteller Heckler & Koch Teile seines Sturmgewehrs G36 nach Saudi-Arabien liefern? Darüber muss die Bundesregierung nun entscheiden. Das hat das Verwaltungsgericht am Donnerstag geurteilt.

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Die Bundesregierung und ihre Behörden müssen eine Entscheidung treffen, ob der Waffenhersteller Heckler & Koch Teile seines Sturmgewehrs G36 nach Saudi-Arabien liefern darf. Dazu hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Donnerstag den Bund verurteilt.

Zweieinhalb Jahre nach dem Antrag auf Genehmigung habe das Rüstungsunternehmen einen Anspruch auf eine Entscheidung der Politik - ob positiv oder negativ. Den Antrag von Heckler & Koch, den Bund auch zur Genehmigung des Geschäfts zu verurteilen, wies die Kammer aber zurück. Das Gericht ließ zugleich Berufung gegen seine Entscheidung zu.

Das Unternehmen hatte das Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) unterstellte Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) verklagt, weil es seit Dezember 2013 auf die Ausfuhrgenehmigung wartet.

In Saudi-Arabien gibt es seit längerem eine Lizenzfertigung von G36-Gewehren. Die Ausfuhr von Komponenten und Ersatzteilen ist Heckler & Koch bereits 2006 von der Bundesregierung zugesichert worden. Vertreter des Bafa argumentierten vor Gericht, man müsse zunächst die regionale Sicherheitslage im Nahen Osten weiter beobachten.

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