Gerichtsurteil Fahrverbote auch für Euro-5 Diesel in Stuttgart möglich

Auch Euro-5 Diesel könnten in Zukunft von den Fahrverboten betroffen sein. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Landesregierung aufgefordert den Luftreinhaltungsplan für die Stadt nachzubessern. Quelle: dpa

Eigentlich wollte die Regierung in Baden-Württemberg Fahrverbote nur für ältere Dieselautos einführen. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Stuttgart das Land aufgefordert auch den Bann neuerer Euro-5 Diesel zu ermöglichen.

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Das Land Baden-Württemberg muss den Luftreinhalteplan für die Stadt Stuttgart nachbessern und Fahrverbote auch für Dieselautos mit der Abgasnorm Euro 5 ermöglichen. Dafür setzte das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss eine Frist bis Ende August. Sollte das Land der Verpflichtung nicht nachkommen, droht ein Zwangsgeld von 10.000 Euro. Die Richter folgten damit einem Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die gegen den Luftreinhalteplan geklagt hat. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt werden.

Die grün-schwarze Landesregierung will Anfang 2019 ein ganzjähriges Fahrverbot lediglich für ältere Diesel-Fahrzeuge einführen. Ein Bann für neuere Selbstzünder mit der neueren Euro 5 Abgasnorm soll abgewendet werden. Erst wenn die geplante Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und der Elektromobilität bis Mitte nächsten Jahres nicht ausreichen, um die Grenzwerte für gesundheitsschädliches Stickoxid einzuhalten, sollte der Luftreinhalteplan nach den Vorgaben der Verwaltungsgerichte fortgeschrieben werden.
Dem schoben die Stuttgarter Verwaltungsrichter nun einen Riegel vor. „Das Land ist auch unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts nicht befugt, die Erfüllung dieses Teils seiner Verpflichtung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben“, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Stuttgart und Düsseldorf als Musterfällen im Februar entschieden, dass Fahrverbote für Selbstzünder grundsätzlich möglich sind, aber verhältnismäßig sein müssen.

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