Gerichtsurteil Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen Europarecht

Zur Einführung des Rundfunkbeitrags war nicht die Zustimmung der EU-Kommission notwendig. Das hat ein Gericht entschieden.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hält die Abgabe für europarechtskonform. Quelle: dpa

Koblenz Der Rundfunkbeitrag verstößt nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz nicht gegen das Recht der Europäischen Union. Das teilte das Gericht am Mittwoch in Koblenz mit (Az. 7 A 11938/17.OVG). Geklagt hatte ein Mann aus Trier, der sich gegen die Erhebung der Beiträge durch den Südwestrundfunk (SWR) gewandt hatte. 

Das OVG erklärte, die Einführung des Beitrags Anfang 2013 habe nicht der Zustimmung der EU-Kommission bedurft. Auch erkenne die Europäische Union ein duales Rundfunksystem an, das unterschiedlich finanziert werde. Das OVG bestätigte damit die Entscheidung einer unteren Instanz.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%