
Berlin Die Beratungen von Bund und Ländern zu mehreren Gesetzen aus dem Energie- und Arbeitsmarktbereich haben keine Ergebnisse gebracht. Der Vermittlungsausschuss vertagte am Dienstagabend die Gespräche über die Steuerförderung bei der Sanierung älterer Gebäude, das CCS-Gesetz zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid sowie die Reform der Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose. Nächster Termin ist der 22. November.
Alle drei Gesetze fanden im Bundesrat keine Mehrheit. Bei der steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung sind vor allem die Kosten umstritten. Länder und Gemeinden hätten Steuerausfälle von bis zu 900 Millionen Euro hinnehmen müssen. Das CCS-Gesetz dagegen lehnen die Länder aus unterschiedlichen Gründen ab. So wehrte sich Brandenburg insbesondere gegen eine Klausel, wonach einzelne Bundesländer die Speicherung von Kohlendioxid auf ihrem Grund untersagen können. Andere Länder fordern eine grundsätzliche Überarbeitung des Gesetzes.
Bei der Arbeitsmarktreform verlangen die Länder, den Gründungszuschuss für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, in der jetzigen Form zu erhalten. Dieses Gesetz kann auch ohne die Zustimmung der Länder beschlossen werden.