Gesetzentwurf Barley will Verschärfung der Mietpreisbremse angehen

Das geplante Gesetz soll Mietern neue Rechte geben und für mehr Transparenz über die vorherige Miete sorgen.

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Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Vermieter bei Modernisierungen künftig nur noch acht statt elf Prozent der Kosten auf Mieten pro Jahr umlegen können. Quelle: dpa

Berlin Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will Anfang der kommenden Woche ihren Gesetzentwurf zur Schärfung der Mietpreisbremse in die Ressortabstimmung geben. Das sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Samstag).

„Wir werden die Menschen besser vor rasant steigenden Mieten schützen. Die Preissteigerungen, nicht nur in den Großstädten, sind der schiere Wahnsinn.“ Das geplante Gesetz solle Mietern neue Rechte geben und unter anderem für mehr Transparenz über die Vormiete sorgen, wenn ein Mietvertrag neu abgeschlossen wird. Nach den Plänen des Justizressorts soll das Kabinett den Gesetzentwurf noch in diesem Sommer beschließen.

Mieten dürfen zwar bei neuen Verträgen in der Regel nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie im Mietspiegel festgelegt ist. Allerdings sind mehrere Studien zum Schluss gekommen, dass diese sogenannte Mietpreisbremse ihre Wirkung verfehlt. Sie soll daher nachgebessert werden. Geplant ist etwa, dass die vorherige Miete offengelegt werden muss, was bisher nicht der Fall war.

Zudem sollen Vermieter bei Modernisierungen künftig nicht mehr elf, sondern nur noch acht Prozent der Kosten auf Mieten pro Jahr umlegen können. Darauf hatten sich Union und SPD bei ihren Koalitionsverhandlungen geeinigt.

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