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Gesetzentwurf Bundesregierung bereitet eine Fristverlängerung für Asyl-Überprüfungen vor

Das Bamf braucht mehr Zeit, um die Asylanträge ab 2016 zu prüfen. Bis Ende Oktober wurden fast 20.000 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben.

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Deutschland: Fristverlängerung für Asyl-Überprüfungen Quelle: dpa

Nürnberg, Berlin Die Bundesregierung will die Frist für die Überprüfung der Asyl-Entscheidungen aus der Zeit der Flüchtlingskrise um mindestens ein Jahr verlängern. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus dem Bundesinnenministerium. Grund ist die Überlastung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), das bis 2020 rund 773.000 dieser sogenannten Widerrufs- und Rücknahmeverfahren bearbeiten muss.

Wenn alles nach Plan läuft, soll ein entsprechender Gesetzentwurf im Januar vom Kabinett beschlossen werden. Der Vorschlag, der aktuell im Ministerium erarbeitet wird, sieht nach dpa-Informationen vor, dass die Frist für die Regelüberprüfung der Entscheidungen des Jahres 2015 bis zum 31. Dezember 2019 verlängert wird. Die Frist für die Prüfung der Entscheidungen aus dem Jahr 2016 soll Ende 2020 enden. Der Entwurf soll demnächst zur Abstimmung an die anderen Ministerien gehen.

Das Bamf prüft generell, ob sich die Situation im Herkunftsland so verändert hat, dass eine Rückkehr möglich wäre. Außerdem schaut das Bundesamt, ob es neue Erkenntnisse zur Identität des Flüchtlings gibt. Normalerweise steht eine Überprüfung spätestens nach drei Jahren an. Erhebt das Bamf keine Einwände, kann die Ausländerbehörde eine Niederlassungserlaubnis erteilen.

Durch die geplante Sonderregelung hätten die Bamf-Mitarbeiter nun zwischen vier und fast fünf Jahren Zeit. „Dadurch soll eine umfassende und qualitativ hochwertige Prüfung der Asylentscheidungen der Jahre 2015 und 2016 sichergestellt werden“, hieß es aus dem Innenministerium.

„Wir haben uns mit dem Koalitionspartner verständigt und können uns eine Übergangslösung für die Fristverlängerung bei Widerrufsprüfungen von bis zu zwei Jahren vorstellen“, sagte Burkhard Lischka, SPD-Obmann im Innenausschuss des Bundestages.

Die deutschen Behörden haben in diesem Jahr bis Ende Oktober laut einem Medienbericht 19.781 abgelehnte Asylsuchende abgeschoben. Das berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage der FDP-Fraktion. Im gesamten Jahr 2017 waren es 23.966 Abschiebungen gewesen.

Laut dem Ministerium gebe es in Deutschland 427 Haftplätze für Menschen, die abgeschoben werden sollen. Dem Bericht zufolge haben acht Bundesländer keine eigenen Abschiebungshaftplätze, kooperieren aber nach eigener Aussage mit anderen Bundesländern.

Die migrationspolitische Sprecherin der FDP, Linda Teuteberg, kritisierte dies als „besorgniserregend“: „Denn dadurch steigt das Risiko, dass abgelehnte Asylbewerber untertauchen und sich dauerhaft illegal in Deutschland aufhalten“, sagte sie der Funke Mediengruppe.

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