Gesetzentwurf Dritte Geschlechtsoption stößt auf viel Kritik

Die Regierung will mit „divers“ ein drittes Geschlecht einführen. Doch mehrere Parteien wollen den Gesetzentwurf wieder ändern.

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Die bisherige Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, sieht das Bundesverfassungsgericht als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht gewertet. Quelle: dpa

Berlin Die Regierungspläne zur Einführung einer dritten Geschlechtsoption im Geburtenregister stoßen im Bundestag auf erhebliche Kritik. Bei der ersten Lesung gab es am Donnerstagabend zwar grundsätzlich viel Zustimmung für das Vorhaben, neben „männlich“ und „weiblich“ auch die Option „divers“ zuzulassen – doch dass dafür die Vorlage eines ärztlichen Attests vorgeschrieben werden soll, beklagten viele Abgeordnete als überflüssige Schikane für inter- und transsexuelle Menschen.

Die Forderung, alternativ eine Selbstauskunft der Betroffenen anzuerkennen, kam nicht nur aus den Reihen von FDP, Linken und Grünen. Auch die SPD warb für eine Alternative zur ärztlichen Attestpflicht. Ob der Gesetzentwurf in den Bundestagsausschüssen noch entsprechend geändert wird, ist allerdings offen.

Der CDU-Abgeordnete Marc Henrichmann erklärte, es gebe gute Gründe für eine ärztliche Bescheinigungspflicht. Das Geburtenregister brauche einen „auf objektiven Kriterien beruhenden Geschlechtereintrag mit Beweiskraft“.

Mit der Reform wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr umgesetzt. Die bisherige Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, wurde darin als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot gewertet.

Die von der Koalition angepeilte Umsetzung des Urteils geht vielen Betroffenenverbänden aber nicht weit genug. Unter anderem fordern sie ebenfalls die Streichung der medizinischen Nachweispflicht. Die stellvertretende AfD-Fraktionschefin Beatrix von Storch versteht den Gesetzentwurf hingegen als Kreuzzug gegen die Biologie und die Natur des Menschen: „Das Grundgesetz kennt zwei Geschlechter und nicht viele.“

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