




Die von der Großen Koalition geplante Mietrechtsreform soll Mietern eine Ersparnis von 854,2 Millionen Euro jährlich einbringen. Das geht aus dem ersten Referentenentwurf hervor, den Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Mittwoch in die Abstimmung mit den anderen Ministerien gegeben hat. Für Vermieter entstehen dagegen jährliche Mehrkosten von 520,9 Millionen Euro.
„Das Gesetz begegnet zwei drängenden Problemen auf dem derzeitigen Mietwohnungsmarkt“, heißt es in dem 40-seitigen Papier, das dem Handelsblatt vorliegt. Ein Problem ist der teilweise starke Anstieg von Mieten bei Wiedervermietung in prosperierenden Städten. Das andere ist die Maklercourtage, die in der Regel auf die Wohnungssuchenden abgewälzt wird.
Künftig soll bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen die zulässige Miete auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränkt sein. Die Maklergebühr soll vom Vermieter getragen werden. Das führt laut Referentenentwurf für die Mieter zu 282,8 Millionen Euro eingesparten Mietkosten sowie 571,4 Millionen Euro eingesparte Maklerkosten.
Von Mietpreisbremse sollen Millionen Haushalte in Deutschland profitieren. In Regionen mit angespannten Märkten, die voraussichtlich von der Regelung betroffen sind, liegen mehr als 4,2 Millionen Mietwohnungen, heißt es nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa in dem Entwurf des Justizministeriums. In welchen Regionen dies greift, sollen die Länder für fünf Jahre festlegen können.
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Dass bezahlbare Wohnungen knapp werden, ist vor allem in begehrten Vierteln vieler Ballungsräume ein akutes Problem. Seit 2008 sind die Mieten in deutschen Großstädten um mehr als zehn Prozent gestiegen und rangieren weit über dem Niveau ländlicher Regionen, wie der jüngste Stadtentwicklungsbericht der Bundesregierung ergab. Demnach liegen Großstadt-Mieten um 42 Prozent höher als in dünn besiedelten Kreisen. Bislang sind bei Wiedervermietungen saftige Erhöhungen um 30 bis 40 Prozent keine Seltenheit.
Bezahlbares Wohnen war im Wahlkampf ein wichtiges Thema. Union und SPD versprachen beide, die Mieten zu deckeln. Die Mietpreisbremse soll aber nicht bei der ersten Vermietung neu gebauter und „umfassend modernisierter“ Wohnungen gelten.
Schluss sein soll mit dem Prinzip, dass Neu-Mieter quasi automatisch den Makler zahlen. Künftig soll gelten: „Wer bestellt, der zahlt.“ Vereinbarungen, mit denen Vermieter diese Kosten den Mietern aufladen, sind unzulässig. Ein Maklervertrag kommt auch erst dann zustande, wenn ein Wohnungssuchender schriftlich den Auftrag dazu erteilt hat und der Makler gezielt für diesen Kunden eine Bleibe findet. Verstößt ein Makler gegen diese verschärften Regeln, droht ihm ein Bußgeld.
Auch an anderer Stelle sollen Mieter gestärkt werden: Sie können vom Vermieter Auskunft verlangen, wie ihr Mietpreis zustande kommt.