Gesetzentwurf Kabinett beschließt steuerliche Entlastung von Behinderten

Einer neuer Gesetzentwurf soll die Behinderten-Pauschbeträge verdoppeln. Auch die Pflege von Angehörigen soll steuerlich stärker entlastet werden.

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Der Pflege-Pauschbetrag für die beiden höchsten Pflegestufen soll den Regierungsplänen zufolge auf 1800 Euro pro Jahr angehoben werden. Quelle: dpa

Menschen mit Behinderung sollen steuerlich entlastet werden. Das Kabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt und die steuerlichen Nachweispflichten vereinfacht werden – etwa beim Nachweis bestimmter Fahrtkosten.

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, sprach von einer Frage der Steuergerechtigkeit. Viele Betroffene hätten wegen ihrer Behinderung höhere Aufwendungen. „Durch Steuererleichterungen werden diese abgemildert.“ Die konkrete Höhe des Pauschbetrags ist weiterhin vom Grad der Behinderung abhängig. Zudem müssen noch Bundestag und Bundesrat die Neuregelung bestätigen.

Darüber hinaus soll die Pflege von Angehörigen steuerlich stärker begünstigt werden als bisher. Der Pflege-Pauschbetrag für die beiden höchsten Pflegestufen soll den Regierungsplänen zufolge auf 1800 Euro pro Jahr angehoben und damit nahezu verdoppelt werden.

Bei den niedrigeren Pflegestufen zwei und drei, die bisher nicht bedacht wurden, wird künftig ein Pflege-Pauschbetrag von 600 beziehungsweise 1100 Euro gewährt. Dank Pauschbeträgen können bestimmte Summen pauschal von der Steuer abgesetzt werden, ohne dafür Belege vorweisen zu müssen.

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