Gesetzentwurf Kabinett verabschiedet Regelung zum Familiennachzug

Aus humanitären Gründen sollen in Zukunft 1000 Menschen pro Monat die Möglichkeit bekommen, dass sie ihren Familien nach Deutschland folgen.

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Der Gesetzentwurf zum Familiennachzug von 1000 Menschen pro Monat muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Quelle: dpa

Berlin Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Regelung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz gebilligt. Ab dem 1. August soll 1000 Personen pro Monat aus humanitären Gründen der Zuzug ermöglicht werden. Die Möglichkeit besteht für Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen. Seit März 2016 ist der Familiennachzug für die so genannten subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt. Derzeit gibt es nur sehr wenige Ausnahmefällen in denen Angehörige nach Deutschland nachziehen dürfen. Der Gesetzentwurf soll als nächstes vom Bundestag beraten und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Dazu dürfte es reichlich Gegenwind von der Opposition geben. Grüne und Linke finden die Regelung zu hartherzig. Die AfD will den Familiennachzug für Flüchtlinge abschaffen.

Bei der Auswahl der 1000 Personen sind humanitäre Gründe ausschlaggebend. Dazu gehört etwa, wenn die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft seit langer Zeit nicht möglich ist, ein minderjähriges Kind betroffen ist, Leib, Leben oder Freiheit der Angehörigen ernsthaft gefährdet sind oder jemand schwer erkrankt oder pflegebedürftig ist. Die Auswahl trifft das Bundesverwaltungsamt.

Ein Kompromiss der Ministerien sieht vor, dass in den ersten fünf Monaten ein nicht ausgeschöpftes Kontingent von einem Monat auf den folgenden übertragen werden kann.

Neben Neuerungen für subsidiär Schutzberechtigte will die große Koalition außerdem bestimmte Gruppen grundsätzlich vom Familiennachzug ausschließen. Es geht um Terrorsympathisanten, Hetzer oder sogenannte Gefährder. Das sind Menschen, denen die Behörden Terroranschläge zutrauen. Allerdings sollen auch hier Ausnahmen möglich sein. Und zwar für Menschen, die sich nun glaubhaft von ihrem früheren Handeln distanzieren. Das sorgt in der Union für Unmut. Betroffen wären nicht nur Migranten sondern auch Deutsche, die ausländische Angehörige zu sich holen wollen.

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