Gesetzesentwurf Mitarbeiterbeteiligung an Start-ups soll attraktiver werden

Wer für kleine Unternehmen arbeitet und sich an diesen beteiligen will, soll Steuervorteile erhalten. Das sieht ein Gesetzessentwurf des Bundesfinanzministeriums vor.

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Sich an der eigenen Firma zu beteiligen, soll künftig attraktiver werden. Quelle: Bloomberg

Für Beschäftigte in Start-ups und anderen Kleinunternehmen soll es attraktiver werden, Anteile an ihrer Firma zu übernehmen. Nach einem am Donnerstag bekanntgewordenen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums sollen derartige Kapitalbeteiligungen steuerlich stärker gefördert werden. Finanzminister Olaf Scholz hatte die Maßnahme bereits im Oktober angekündigt.

So ist etwa vorgesehen, den steuerfreien Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von 360 Euro im Jahr auf 720 Euro anzuheben. Bei Unternehmensbeteiligungen an Start-ups, die den Angestellten kostenlos oder verbilligt übertragen wurden, sollen Einkünfte anfangs grundsätzlich nicht besteuert werden.

In der Begründung heißt es, Start-up-Unternehmen setzten einen „positiven Impuls für die Gesamtwirtschaft“. Da ihr Erfolg von der Gewinnung hoch qualifizierter Fachkräfte abhänge, sei es für sie jedoch besonders wichtig, diese Fachkräfte am jeweiligen Unternehmen zu beteiligen.

Mit jeder Unternehmensgründung sei nämlich die Erwartung verbunden, dass der Gründer und seine Mitarbeiter eine innovative Marktchance nutzten. Der Gesetzentwurf des Finanzministeriums muss allerdings noch mit den anderen Ministerien abgestimmt, vom Kabinett beschlossen und anschließend vom Bundestag verabschiedet werden, bevor er - wie geplant - Mitte des kommenden Jahres in Kraft treten kann.

Parallel dazu soll Deutschland mit dem Gesetz auch als Standort für Investmentfonds attraktiver werden. So plant das Finanzministerium, offene Infrastruktur-Investmentvermögen einzuführen sowie geschlossene „Master-Feeder“-Konstruktionen - also eine spezielle Fondskonstruktion und Form zum Bündeln von Vermögenswerten oder Zusammenführen kleinerer Fonds.

Der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft bewertet dies positiv: Nach Einschätzung des Zentralen Immobilien-Ausschusses (ZIA) stünde damit „ein weiteres Vehikel zur Verfügung, um die Bedürfnisse der unter enormen Investitionsdruck stehenden institutionellen Anleger besser bedienen zu können“.

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