Gesetzesentwurf NRW und Bayern wollen ein Gesichtsverhüllungsverbot vor Gericht durchsetzen

Wenn man vor Gericht ist, sollte man die Mimik und Gestik der Vorgeladenen erkennen können. Ein Verhüllungsverbot soll Klarheit schaffen.

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Es gibt noch kein einheitliches Verbot zur Gesichtsverschleierung vor Gericht. Bisher konnten Richter nur im Einzelfall Anordnungen geben. Quelle: dpa

Düsseldorf Nordrhein-Westfalen und Bayern wollen zu Wochenbeginn dem Bundesrat einen gemeinsam erarbeiteten Gesetzentwurf zur Gesichtsverschleierung vor Gericht zuleiten. Gesichtsverhüllungen seien mit der Wahrheitsfindung nicht vereinbar und müssten deshalb im Gericht tabu sein, sagte Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU) der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.

Ohne Mimik und Gestik sei eine Aussage kaum etwas wert. „Wenn einem Zeugen der Schweiß auf der Stirn steht oder die Gesichtszüge entgleiten, müssen Richter das bei der Bewertung einer Aussage berücksichtigen können.“

Mit ihrem Antrag, der der dpa vorliegt, setzen beide Länder einen Beschluss der Justizministerkonferenz vom Juni um. Bislang gibt es in Deutschland kein grundsätzliches Verbot, während einer Verhandlung das Gesicht zu verhüllen, sondern lediglich richterliche Anordnungen im Einzelfall.

Mit einer Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes soll Klarheit geschaffen werden. Das Verhüllungsverbot, das auch Masken, Sturmhauben oder Motorradhelme umfasst, soll für die Verhandlungsparteien, Zeugen und andere Verfahrensbeteiligte gelten.

Ausnahmen sind unter anderem für besonders gefährdete Prozessbeteiligte oder Opfer von Säure-Attacken vorgesehen. Der Entwurf soll in der ersten Bundesratssitzung nach der Sommerpause am 21. September beraten werden.

Seit Juni 2017 verbietet ein Bundesgesetz Gesichtsverhüllungen in der Beamtenschaft und beim Militär. Gleiches gilt unter anderem für Personalausweise. Auch Führer eines Kraftfahrzeugs dürfen ihr Gesicht seit Oktober 2017 nicht mehr verhüllen. Darüber hinaus gibt es länderspezifische Regelungen etwa für Schulen und Hochschulen.

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