Gesundheitsausschuss des Bundestages Krankenkassen kritisieren geplanten Zwangsabbau von Rücklagen

Die Obergrenze für die Finanzreserven der Krankenkassen soll nach einem Gesetzentwurf reduziert werden. Der GKV hält das für vorschnell.

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Die Verbandschefin kritisiert, Finanzreserven könnten nur dann in schlechten Zeiten die Beitragssätze stabilisieren, wenn sie in guten Zeiten nicht vorschnell abgebaut würden. Quelle: dpa

Berlin Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übt deutliche Kritik am Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten. Vor einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages bemängelte Verbandschefin Doris Pfeiffer am Montag, dass die zulässige Obergrenze für die Finanzreserven der Krankenkassen von 1,5 Monatsausgaben auf eine Monatsausgabe begrenzt werden soll.

Das freiwerdende Geld soll dann etwa in Beitragssenkungen fließen. Pfeiffer kritisierte, Finanzreserven könnten nur dann in schlechten Zeiten die Beitragssätze stabilisieren, wenn sie in guten Zeiten nicht vorschnell abgebaut würden. „Aber genau dazu sollen die Krankenkassen mit dem neuen Gesetz gezwungen werden.“

Die neue Obergrenze für Rücklagen von einer Monatsausgabe halte ihr Verband zudem für zu gering, sagte Pfeiffer. Darüber hinaus handele es sich um einen „Eingriff in die Finanzautonomie der einzelnen Krankenkasse“.

Weiter bemängelte Pfeiffer, dass der Gesetzentwurf keine kostendeckenden Beiträge des Bundes für Arbeitslosengeld-II-Bezieher vorsehe. Von einem Gesetz zur Reform der GKV-Finanzierung hätte sie dies erwartet. Pfeiffer verwies darauf, dass die GKV einem Gutachten zufolge jährlich rund 9,6 Milliarden Euro weniger vom Bund erhalte als sie für die Versorgung der Hartz-IV-Bezieher ausgebe. Das Gesetz enthalte hierzu aber „eine große Leerstelle“.

Das Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn beinhaltet im Kern, dass die Zusatzbeiträge ab 2019 nicht mehr wie bisher allein von den Arbeitnehmern bezahlt werden, sondern künftig zur Hälfte von Arbeitgebern und Rentenkasse.

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