Gesundheitspolitik Experte hält Spahns Impfpflicht-Pläne für verfassungsmäßig

Gesundheitsminister Spahn will Kinder und bestimmte Berufsgruppen zur Masernimpfung verpflichten. Jetzt meldet sich ein Verfassungsrechtler zu Wort.

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Ein geplantes Impf-Bußgeld in Höhe von 2500 Euro wäre laut dem Staatsrechtler Alexander Thiele verhältnismäßig. Quelle: dpa

Göttingen Der Göttinger Staatsrechtler Alexander Thiele sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken bei den Plänen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für eine Masern-Impfpflicht. „Das ist natürlich ein Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit“, sagte Thiele der Deutschen Presse-Agentur am Montag. Die entscheidende Frage sei, ob dieser Eingriff verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden könne. „Aus meiner Sicht ist das möglich.“

Eine solche Impfpflicht, die dem Gesetzentwurf zufolge für Kinder und bestimmte Berufsgruppen gelten soll, wäre nach Thieles Einschätzung nicht unverhältnismäßig. „Das gilt aus meiner Sicht auch für das vorgesehene Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro.“ Erst eine solche Sanktionierung würde eine Impfpflicht voll wirksam machen.

1959 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Zwang zur Pockenschutzimpfung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das könne man aber nicht pauschal auf jede Impfung beziehen, sagte Thiele. Eine Impfpflicht sei nur gerechtfertigt bei Krankheiten, die außerordentlich schwere Folgen haben.

Spahn bringe die Impfpflicht nicht per Verordnung über das Infektionsschutzgesetz auf den Weg, sondern wähle ein Gesetz. „Er hat hier den demokratietheoretisch viel besseren Weg gewählt.“ Er wolle das im politischen Raum diskutieren lassen. „Das scheint mir sehr sinnvoll zu sein“, sagte der Staatsrechtler.

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