
Der Rat von Kai Vogel ist so simpel wie zielführend: „Hartnäckig bleiben!“, rät der Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale von Nordrhein-Westfalen allen Versicherten, die sich beim Arzt, im Krankenhaus oder bei Verhandlungen mit der Kasse schlecht behandelt fühlen. Weigert sich ein Mediziner, ein bestimmtes Medikament zu verschreiben oder lehnt die Krankenversicherung eine Kur ab, muss sich ein gesetzlich Versicherter damit nicht in jedem Fall abfinden. Auch dann nicht, wenn die Kasse einen Krankenhausaufenthalt für unnötig hält und nur die ambulante Behandlung bezahlen will.
Und natürlich muss niemand hinnehmen, wenn – wie kürzlich bei einer älteren Patientin in Potsdam geschehen – eine Kasse wegen des Mengenrabatts derart viele Pakete mit Inkontinenzeinlagen liefern lässt, dass diese gar nicht in die kleine Wohnung der Rentnerin passen.
Oft hilft auch ein Anruf bei der Krankenkasse
Es gibt viele Wege, zu seinem Recht zu kommen. Wer das Gefühl hat, beim Facharzttermin in der Zweite-Klasse-Warteschleife zu hängen, sollte auch schon einmal eine Spur forscher auftreten. „Bei einem Notfall muss man sofort einen Termin bekommen, schildern Sie klar und deutlich, um was es geht“, sagt Verbraucherberater Vogel. Funktioniert das nicht, sollte man den Hausarzt bitten, nachzuhaken, das wirkt meist Wunder. Oft hilft auch ein Anruf bei der Krankenkasse. Viele von ihnen, etwa die GEK oder die AOK Rheinland/Hamburg, bieten inzwischen den Service, einen Termin bei einem Mediziner in der Nähe innerhalb von drei Tagen zu organisieren.
Sind die Fragen komplizierter, sollte man sich an eine der zahlreichen Gesundheitsberatungsstellen wenden. Kompetenten, unabhängigen Rat erhalten gesetzlich Versicherte bei den Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern. Eine weitere Anlaufstelle ist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), ein Verbund unabhängiger Beratungsstellen, die seit 2000 im Auftrag der Bundesregierung tätig ist. Für juristische, medizinische und psychosoziale Fragen stehen dort Experten mit kostenlosem Rat zur Seite. Die Berater sind zur Neutralität verpflichtet, geben Tipps, klären über die rechtlichen Möglichkeiten auf und bieten in Ausnahmefällen auch Formulierungshilfen an. 7.000 bis 8.000 Anfragen pro Monat gehen bei den UPD-Experten in ganz Deutschland ein, das sind doppelt so viele wie im Vorjahr.
Eine Art Ombudsfrau für Klagen und Nöte rund um Kassen und Ärzte ist inzwischen auch die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel. Das Amt wurde im Zuge der Gesundheitsreform 2004 eingerichtet, um Patientenrechten gegenüber der Bundesregierung und dem Parlament stärker Gehör zu verschaffen. Obwohl Kühn-Mengel weder Ärzten noch Kassen Anweisungen erteilen kann, erhält ihr zwölfköpfiges Team aus Juristen, Medizinern, Pharma- und Kassenspezialisten pro Jahr bis zu 20.000 Anfragen. „Wir klären die Ratsuchenden über die Rechtslage auf“, sagt Bernd Kronauer, Persönlicher Referent der Patientenbeauftragten. In Einzelfällen schaltet sich Kühn-Mengel schon mal persönlich ein, etwa wenn auffällt, das Fachärzte einer bestimmten Region plötzlich auffällig häufig Kassenpatienten lange auf Termine warten lassen.
Welche seriösen Beratungsstellen es sonst noch gibt, etwa die von Kommunen, steht in einer Liste auf der Homepage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen.
In vielen Fällen können sich Patienten auch selbst helfen, so sie ihre Rechte kennen. Zum Beispiel, wenn sie plötzlich nicht mehr ihre gewohnte Pille erhalten, sondern eine andere, weil ihre Kasse mit einem Pharma-unternehmen einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Apotheker sind dann verpflichtet, die Arzneimittel herauszugeben, bei denen Kassen Preisnachlässe ausgehandelt haben. Allerdings gilt dies nur dann, wenn der Arzt die Abgabe eines wirkstoffgleichen Arzneimittels nicht ausdrücklich ausschließt.