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Gesundheitswesen Kein Kompass gegen Korruption

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) rennt mit seinem Gesetz gegen Korruption unter Ärzten und anderen Gesundheitsprofis offene Türen ein: Er reagiert damit auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes.

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Formel-1-Chef Ecclestone angeklagt
Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen den Geschäftsführer der Formel-1-Holding SLEC Bernhard "Bernie" Ecclestone, erhoben. Der Prozess könnte im Herbst beginnen. Ecclestone soll den ehemaligen BayernLB Gerhard Gribkowsky mit mehr als 33 Millionen Euro geschmiert haben. Eine Verurteilung könnte das Ende seiner Karriere bedeuten. Ecclestone selbst ist der Ansicht, dass er nur eine Haftstrafe das Aus für ihn bedeuten würde. Dann müsse er wohl zwangsläufig abdanken. Gegen Gribkowsky... Quelle: dapd
.... ist bereits ein Urteil ergangen. Der ehemalige BayernLB-Manager wurde zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte 44 Millionen Dollar Bestechungsgeld von Formel-1-Inhaber Bernie Ecclestone kassiert und nicht versteuert. Gribkowsky wollte zunächst nichts sagen, doch dann legte er nach acht Monaten Schweigen ein umfassendes Geständnis vor dem Landgericht München ab. Mittlerweile hat er aus dem Gefängnis heraus sein Vermögen freigegeben. Die BayernLB sammelt die Millionen ein und wird somit für den von Gribkowsky verursachten Schaden entschädigt. Es geht um 30 Millionen Euro: Immobilien, Uhren und 900 Flaschen Wein miteingerechnet. Gribkowsky erhofft sich dadurch eine kürzere Haftdauer. Quelle: dapd
Staatsanwaltschaft gegen Holger Härter (Porsche)Urteil: Härter muss einen Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 3500 Euro bezahlen. Richter Roderich sagte, Härter habe bei Kreditverhandlungen mit der französischen Bank BNP Paribas 2009 unvollständige und unrichtige Angaben gemacht. Bei den Verhandlungen ging es um einen 500-Millionen-Euro-Kredit. Zu der Zeit versuchte der Sportwagenbauer den ungleich größeren Volkswagen-Konzern zu schlucken. Mit der Strafe blieb das Gericht hinter dem von den Strafverfolgern geforderten Strafmaß zurück. Die Staatsanwälte hatte ein Haftstrafe von mindestens einem Jahr gefordert,, die bei einer Bewährungsauflage von einer Million Euro zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe hätte ausgesetzt werden können. Kreditbetrug kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Quelle: dpa
Piech und Porsche im VisierDie juristischen Nachwehen des Machtkampfes zwischen Porsche und VW treffen nun auch die Spitzen des bekanntesten deutschen Autoclans: Die Staatsanwälte in Stuttgart haben neuerdings Ferdinand Piëch und Wolfgang Porsche (beide Foto) im Visier. Die Ermittlungen erfassen den kompletten früheren Aufsichtsrat der Porsche-Dachgesellschaft PSE. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen alle Mitglieder des Gremiums, die zur heißen Phase des Machtkampfes 2008/2009 als Kontrolleure der PSE beteiligt waren. Grund sei der Verdacht auf Beihilfe zur Marktmanipulation, mit der Anleger womöglich getäuscht worden seien. Laut Geschäftsbericht mit Stand Ende Juli 2008 gehörten damals außerdem Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück dazu sowie Hans Baur, Ulrich Lehner, Wolfgang Leimgruber, Hans Michel Piëch, Ferdinand Oliver Porsche, Hans-Peter Porsche, Hansjörg Schmierer, Walter Uhl und Werner Weresch. Zudem nimmt die Behörde einen weiteren damaligen Porsche-Manager ins Visier: Auch gegen den Ex-Unternehmenssprecher Anton Hunger wird wegen desselben Verdachts ermittelt. Hintergrund ist der spektakulär gescheiterte Versuch von Porsche, die Macht beim wesentlich größeren VW-Konzern zu übernehmen. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass damals Anleger und Finanzwelt gezielt hinters Licht geführt wurden, als 2008/2009 die heiße Phase der Übernahmeschlacht tobte. In diesem Zusammenhang läuft auch eine Klage gegen den früheren Porsche-Chef Wendelin Wiedeking... Quelle: dapd
Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Wendelin Wiedeking, PorscheVorwurf: Verdacht auf Manipulation des AktienmarktesFast drei Jahre ermittelte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen den einstigen Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und den früheren Finanzvorstand des Autobauers, Holger Härter. Im Dezember 2012 erhoben die Staatsanwälte schließlich Klage gegen Wiedeking. Der Vorwurf: Informationsgestützte Markmanipulation. Er habe die Börse im Verlauf der Übernahmeschlacht nicht korrekt über seine Pläne und den aktuellen Stand der Ding informiert. Der Vorwurf der Veruntreuung wurde allerdings fallen gelassen. Wiedeking und Härter hatten sich mit gewagten Aktienoptionsmodellen verspekuliert, was den Sportwagenbauer Milliarden gekostet hat. Allerdings soll die Situation nicht existenzgefährdend gewesen sein, daher wurde von der Anklage in diesem Punkt abgesehen. Das Landgericht Stuttgart muss nun in den nächsten Monaten entscheiden, ob es die Klage zulässt. Quelle: dpa
Staatsanwaltschaft gegen Michael Rook (Media Markt)Instanz: Landgericht AugsburgAnklage: Bestechung und Bestechlichkeit - Annahme von Schmiergeld. Ein anderer Angeklagter hat Ende Juni den Empfang von Schmiergeld gestanden und den Ex-Deutschland-Geschäftsführer der Elektronikmarktkette Media Markt, Michael Rook, wegen der Annahme von Schmiergeld mitbeschuldigt. Er und weitere Ex-Top-Manager von Media Markt hatten Schmiergelder für die Vergabe von DSL-Anschlüssen erhalten. Dadurch seien der Wettbewerb ausgehebelt und die Konkurrenten beschädigt worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sind mehr als vier Millionen Euro geflossen. Der Ex-Deutschland-Chef von Media Markt soll in 182 Fällen bestochen worden sein. Aktueller Stand: Die Staatsanwaltschaft glaubt den Beteuerungen Rooks nicht und beantragt eine Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. Für den Ex-Regionalmanager beantragte der Staatsanwalt vier Jahre und sechs Monate Gefängnis. (November 2012) Quelle: dpa
Leo Kirch gegen die Deutsche BankVorwurf: Kirch und seine Familie werfen der Deutschen Bank vor, dass der ehemalige Deutsche Bank-Chef Rolf Breuer mit einem Interview am 4. Februar 2002 im Nachrichtensender Bloomberg den Zusammenbruch der Kirch-Gruppe mitverursacht hat. Dauer/Instanz: Kirch reichte 2002 die erste Klage ein. Im Dezember 2012 fällt das Oberlandesgericht München das Urteil. Urteil: Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht München Guido Kotschy verurteilte die Deutsche Bank auf Schadenersatz. Die Höhe ließ er offen. Die Summe solle von zwei Gutachtern bestimmt werden. Die Kirch-Seite hatte die Bank in diesem Verfahren auf mehr als zwei Milliarden Euro verklagt. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen. Die Aussagen Breuers in dem umstrittenen Interview seien kein Unfall gewesen, so Kotschy. Quelle: dpa

Bestechung findet jeder schlecht, der als Konkurrent keine Chance für sein Produkt erhält, der als Patient nicht die beste Versorgung bekommt oder der als Versicherter über die Beiträge solches Verhalten mit bezahlt.

Doch große Besserung im unübersichtlichen Gesundheitswesen ist nicht zu erwarten. Der Bundesgesundheitsminister reagiert auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes, das im vorigen Jahr entschied, niedergelassene Mediziner könnten per se nicht korrupt sein, weil sie keine Beauftragten der Krankenkassen seien. Wer nicht das Geld seines Auftraggebers veruntreut, sondern als Freiberufler sich selbst und seinem Gewissen verantwortlich ist, gegen den konnten Staatsanwälte fortan nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg ermitteln. 

Nun soll diese Gesetzeslücke geschlossen werden und eine Strafvorschrift ins Sozialgesetzbuch. Zuwendungen zwischen Gesundheitsprofis sind demnach verboten und besonders schwere  Verstöße werden bestraft. Geplant sind Geldstrafen und bis zu drei Jahre Haft.

Ermittler können also wieder mit offizieller Maßgabe vorgehen – wenn das Gesetz vor der Bundestagswahl noch durch kommt. Doch nun fangen die Schwierigkeiten erst an. Nicht immer ist klar, wo Korruption anfängt. Auch den Beteiligten fehlt oft der klare Kompass. Und wo die Geschädigten nichts mitbekommen, fehlt oft auch der Anfangsverdacht für Staatsanwälte oder Ermittler der Krankenkassen. Wo in Unternehmen einzelne Angestellte bestimmte Abläufe irgendwann nicht mehr mittragen wollen, fehlt Patienten meist der Überblick.

Sicher sind bestechliche Mediziner in der Minderheit, sind jene selten, die bewusst auf Kosten der anderen im Gesundheitswesen handeln. 2010 und 2011 haben die gesetzlichen Krankenversicherungen etwa 53.000 Fälle verfolgt, bei denen sie Betrug oder Fehlverhalten witterten. Meist ging es um offensichtlich falsche Abrechnungen. Betroffen sind Ärzte, Apotheker, Sanitätshäuser, Therapeuten, Hebammen, Krankengymnasten, Pflegedienste oder Krankenhäuser. In gut 2600 Fällen wurde die Staatsanwaltschaft tätig. Ärztekammern, die Berufsvertretung der Mediziner, leiteten in den vergangenen Jahren in knapp 1000 Fällen Verfahren gegen Kollegen ein. In den meisten Bundesländern wurden Ärzten deshalb sogar die Zulassung entzogen.

Einiges hat sich bereits auf öffentlichen Druck hin geändert. Ärztliche Fortbildungen waren früher immer wieder offensichtliche Werbeveranstaltungen für Hersteller von Medizinprodukten. Pharmavertreter mit großzügigen Gaben für Arztpraxen sind auch wegen strikterer Regeln bei der Verschreibung seltener geworden.

Doch fragwürdige Gepflogenheiten bleiben. Sehr schwerhörige Patienten bekommen zum Beispiel oft nur Prospekte einzelner Hersteller so genannter Cochlea-Implantate vorgelegt. Die teuren kleinen Technik-Wunder können sogar bei Tauben wieder Hörvermögen herstellen. Was ist mit Assistenzärzten, die Krankenhäuser an Praxen ausleihen? Die Klinik zahlt die Zusatzkraft, der Praxismediziner überweist vielleicht im Gegenzug seine Patienten brav an jenes Krankenhaus.

Der von Minister Bahr geplante Zusatz im Sozialgesetzbuch könnte zudem auf dem Papier abschreckender aussehen als im Alltag. Den Krankenkassen muss nachgewiesen ein Schaden entstehen, damit Strafe folgt. Auch das wird sich im verborgenen Winkel der Korruption nicht immer nachweisen lassen. Die Krankenkassen schließlich sind zudem nicht immer nur Opfer fragwürdiger Praktiken. Sie treten immer häufiger als wirtschaftlich mächtiger Akteur auf, schließen Rabattverträge mit Pharmafirmen und Abmachungen mit anderen Anbietern im Gesundheitswesen. Doch auch sie arbeiten wenig transparent, legen wenige Zahlen ihres Geschäfts nur offen.

Das Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen klingt umfassender als es ist.

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