„Die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen erreicht man nicht mit Gesetzesänderungen, zusätzlichen Sanktionen und Wohnsitzauflagen“, erklärte DGB-Bundesvorstand Annelie Buntenbach am Sonntag.
Dies gelinge vielmehr mit „passenden, flächendeckenden Angeboten für Sprach- und Integrationskurse, Brücken zu Aus- und Weiterbildung, in gute Arbeit - und Unterstützung der Kommunen, die sich um eine Integration bemühen“.
De Maizière will Flüchtlingen einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland verwehren, wenn sie sich weigern, Deutsch zu lernen, und Arbeitsangebote ausschlagen. Die bisher geltende Rechtslage müsse entsprechend geändert werden, sagte er dem ARD-Hauptstadtstudio (Samstag).
Was Flüchtlinge dürfen
Wer eine sogenannte Aufenthaltsgestattung bekommt, darf nach drei Monaten in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnen. Wer geduldet ist, kann vom ersten Tag an eine Ausbildung machen. In beiden Fällen ist jedoch eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde nötig.
Gleiches gilt für Praktika oder den Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise ein freiwilliges, soziales Jahr: Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach drei Monaten ohne Zustimmung der ZAV damit beginnen, wer den Status „geduldet“ hat, darf das ab dem ersten Tag.
Wer studiert hat und eine Aufenthaltsgestattung besitzt, darf ohne Zustimmung der ZAV nach drei Monaten eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung aufnehmen, wenn sie einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600 Euro brutto im Jahr verdienen werden oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen (unabhängig vom Einkommen).
Personen mit Duldung können dasselbe bereits ab dem ersten Tag des Aufenthalts.
Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach vierjährigem Aufenthalt jede Beschäftigung ohne Zustimmung der ZAV aufnehmen.
Spätestens im Mai werde er ein Integrationsgesetz vorlegen. Darin soll auch eine Wohnsitzauflage für Flüchtlinge enthalten sein - „wir wollen keine Ghettobildung“. Deshalb solle geregelt werden, dass auch anerkannte Flüchtlinge sich an dem Ort aufhalten, „wo wir das als Staat für richtig halten, und nicht, wo das der Flüchtling für richtig hält“, sagte der Innenminister.
In einer Mitteilung Buntenbachs hieß es: „Der Integrationswille, dem de Maizière meint, mit Zwang nachhelfen zu müssen, ist erheblich größer als das Angebot der Bundesregierung.“ So hätten sich statt der erwarteten 100.000 mehr als 220.000 Flüchtlinge angemeldet, als die Bundesagentur für Arbeit im Herbst 2015 als Nothilfe für fehlende Angebote selbst Deutschkurse angeboten habe.