




Die Bundesregierung will Glücksspielanbietern und Abzockern im Internet das Geschäft verleiden. Verbraucher sollen bald besser vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon geschützt werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte: „Das Verbraucherschutzpaket nimmt unseriösen Methoden den Anreiz und setzt dem Missbrauch Schranken.“
Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch ein Gesetzespaket, das unter anderem massenhafte und überzogene Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen durch private Internetnutzer eindämmen soll. Anwälte dürfen für eine erste Abmahnung wegen illegalen Herunterladens von Bildern oder Musik aus dem Internet demnach höchstens 155,30 Euro berechnen. Davon soll dem Entwurf zufolge nur in besonderen Ausnahmefällen abgewichen werden können. Mit den Neuregelungen bei Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht im Internet solle auch verhindert werden, dass seriöse Abmahnungen in Verruf geraten.





Nach Angaben der Verbraucherschutz-Zentralen mahnen Inkasso-Unternehmen Verbraucher massenhaft ab. Einer Umfrage aus dem vergangenen Jahr zufolge sollen demnach rund 4,3 Millionen Menschen zu Zahlungen aufgefordert worden sein. Den Betroffenen entstanden dabei nach Schätzungen der Zentralen Kosten zwischen 500 und 1000 Euro.
Gewinnspiel-Verträge kommen nun nicht mehr am Telefon zustande, sondern müssen schriftlich per Fax oder E-Mail bestätigt werden. Inkasso-Unternehmen sollen genau erläutern müssen, für wen und warum sie offene Zahlungen eintreiben.
Bei unlauterer Telefonwerbung soll das Bußgeld von 50.000 Euro auf bis zu 300.000 Euro erhöht werden. Zudem sollen die Regelungen künftig auch dann gelten, wenn automatische Anrufmaschinen eingesetzt werden. Bei Inkasso-Unternehmen sollen die Bußgeld-Höchstsätze von bisher 5000 auf 50.000 Euro angehoben werden. Die Branche soll zudem strenger beaufsichtigt werden.
Auf die Neuregelungen hatte sich die schwarz-gelbe Koalition nach längerer Diskussion geeinigt. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sprach von einem wichtigen Schritt für mehr Schutz vor betrügerischen Aktivitäten dubioser Unternehmer. "In der Vergangenheit gab es immer wieder Bürgerbeschwerden über bestimmte Geschäftspraktiken, die man klar als Abzocke bezeichnen muss", erklärte Aigner.
Die bayerische Verbraucherministerin Beate Merk (CSU) mahnte weitere Verbesserungen an. So solle der Schutz vor unlauteren Werbeanrufen nicht auf Gewinnspiele beschränkt sein. „Das muss für alle Anrufe gelten.“